Während vor dem Landgericht noch immer das Verfahren gegen Apo K. läuft, beschäftigen illegale Aktivitäten aus dem Dunstkreis des so genannten „Paten von Rheinhausen“ auch andere. Vor dem Amtsgericht Stadtmitte ging es gestern um Schutzgelderpressung. Doch wie so häufig in diesen Verfahren, waren die Aussagen der Zeugen aufgrund fragwürdiger Erinnerungsleistungen oder ganz einfach wegen Einschüchterung und Angst so wenig Wert, dass am Ende ein Freispruch stand.
Die Anklage ging davon aus, dass ein 34-jährigen Mann aus Weil am Rhein, ein 31-jähriger Hochfelder und ein 34-jähriger Großenbaumer sich der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gemacht hatten Das Trio, zu dem auch ein Verwandter des „Paten von Rheinhausen“ gehört, soll im August 2010 von einem 50-jährigen Gastronomen 4000 Euro gefordert und eine Schusswaffe gezeigt haben.
Die Verteidigung widersprach zum Prozessbeginn der Verlesung der Anklageschrift. Nach Ansicht der Anwälte wies sie deutliche Mängel bei der Konkretisierung der vorgeworfenen Taten und der einzelnen Tatbeiträge der Angeklagten auf. Die Anwälte forderten eine Einstellung des Verfahrens per Urteil. Beides wies das Schöffengericht zurück. Allerdings gab die Vorsitzende zu, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklageschrift „nur die Mindestanforderungen erfüllt“ habe.
Die Angeklagten zogen es vor, zu den Anschuldigungen zu schweigen. Die zwei Hauptbelastungszeugen redeten dafür um so mehr. Allerdings wichen sie in ihren Darstellungen erheblich von früher bei der Polizei gemachten Anschuldigungen ab. Mal war das Geld nun im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft verlangt worden, mal als eine Art Verdienstausfall als Folge einer tätlichen Auseinandersetzung. Von Schutzgelderpressung war jedenfalls nicht mehr die Rede.
Am Ende blieb dem Schöffengericht nichts anderes übrig, als die drei Angeklagten auf Kosten der Landeskasse freizusprechen.