Mit einem ebenso tragischen wie schwierigen Fall muss sich seit gestern die Jugendkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz auseinander setzen. Ein 20-jähriger Mann muss sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten. In der Nacht zum 24. Januar setzte er seine Wohnung an der Friedrich-Karl-Straße in Oberhausen in Brand.
Gegen 22 Uhr hatte der junge Mann Wäsche in zwei Haufen an einer Wand seines Wohn/Schlafraums und am Sofa verteilt, sie mit Parfüm übergossen und angezündet. Dann verließ er die Wohnung, die völlig ausbrannte.
Der gebürtige Duisburger blickt auf eine bewegte und traurige Lebensgeschichte: Mit sieben Jahren wurde er seinen Eltern vom Jugendamt wegen Vernachlässigung weggenommen. Er wuchs in Heimen und diversen Einrichtungen entlang des halben Niederrheins auf, die er meist wegen aggressiven Verhaltens schnell wieder verlassen musste. Seit 2002 sitzt sein Vater in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung: Der unter Schizophrenie leidende Mann hatte damals in Duisburg eine Wohnung angezündet.
Motiv blieb bislang im Dunkel
Der Angeklagte gestand die Tat. Sein Motiv vermag er aber nicht recht zu erklären. Er habe Streit mit einem Freund gehabt, keinen anderen Ausweg gesehen, aus der verwahrlosten Wohnung zu kommen. „Ich hatte das Gefühl, das mir niemand helfen könne.“ Stimmen in seinem Kopf hätten ihm genau das suggeriert. „Die habe ich immer wieder gehört, seit ich Drogen nehme.“ In den vergangenen Jahren hatte der junge Mann, wohl um sein Leiden zu lindern, Cannabis und Amphetamin konsumiert. Mehrfach landete er mit akuten Wahnzuständen in psychiatrischen Einrichtungen. Eigentlich habe er sich mit der Brandstiftung zunächst umbringen wollen, so der Angeklagte, dann aber doch Angst bekommen.
Wenige Stunden nach der Tat hatte sich der 20-Jährige verdutzten Beamten der Bundespolizei am Duisburger Hauptbahnhof gestellt. „Ich bin der, den ihr sucht“, so seine Worte, mit denen die Polizisten zunächst nichts anzufangen gewusst hatten.
Die Kammer will sich mit der Entscheidung der Frage, was mit dem Angeklagten weiter geschehen soll, bis zur kommenden Woche Zeit lassen. Ein Gutachter hatte den 20-Jährigen als gefährlich eingestuft und die Unterbringung des mutmaßlich Schuldunfähigen in einer psychiatrischen Einrichtung befürwortet.