Duisburg. Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt nach einer Strafanzeige schon seit geraumer Zeit wegen der Luxus-Pension für Ex-Chef der Duisburger Sparkasse. Nächste Woche will das Kreditinstitut aufgearbeitet haben, wie es zu dem Renten-Bonus kommen konnte. Am 3. Juli soll der Bericht vorgelegt werden.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit längerem wegen des durch die WAZ-Berichterstattung bekannt gewordenen Renten-Bonus für Ex-Sparkassenchef Hans-Werner Tomalak. Es gibt eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der Sparkasse.

Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Anna Christiana Weiler bestätigt, dass bei den Ermittlern eine Anzeige eingegangen ist. In ihr wird offenbar detailliert mit Insiderwissen der Sachverhalt dargelegt, dass – wie berichtet – der Sparkassen-Chef a.D. sich im Juli vergangenen Jahres vertraglich eine Altersversorgung hat sichern lassen, die entgegen der Empfehlung des Sparkassenverbandes bei 65 statt 55 Prozent der letzten Bezüge von 550.000 € liegt. Danach soll Tomalak eine Rente von 30.000 € im Monat bekommen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern, ob die Anzeige anonym erfolgte. Sie sagt auch nichts dazu, ob die Strafanzeige gegen Verantwortliche der Sparkasse wegen Untreue oder Betrug oder anderer Vermögensdelikte erstattet wurde. Zumindest hat die Justizbehörde die Ermittlungen aufgenommen. Und die können dauern: „Das ist hochsensibel, schwierig und komplex“, so die Sprecherin.

Berichtvorlage Anfang Juli

Auch interessant

Unterdessen ist die Sparkasse dabei, die Entscheidungsabläufe aufzuarbeiten, die im Juli 2013 zu dem vergangene Woche dann von OB Link beanstandeten Beschluss für den „goldenen Handschlag“ für den Ex-Sparkassen-Chef führten. Am 3. Juli will sie dem Verwaltungsrat einen Bericht vorlegen. Dabei muss geklärt werden, warum hausinterne Kontrollmechanismen nicht griffen. So hat die Sparkasse mit Uwe Haddenhorst in ihrem vierköpfigen Vorstand einen zuständigen Compliance-Verantwortlichen, der über die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien zu wachen hat. So ist u.a. die Frage, ob der 2013 wieder gewählte Kamp-Lintforter die fraglichen Protokolle und Beschlüsse abgesegnet hat.

Tomalaks Altersversorgung in Höhe 65 % liegt möglicherweise noch weit mehr über den Empfehlungen des Sparkassenverbandes. Denn danach sollen Vorstände die empfohlenen 55 % erst nach 21 Vertragsjahren erhalten. Tomalak war seit 2002 Mitglied des Vorstandes, also 12 Jahre, für die eine Altersvorsorge von 45 % empfohlen wird. Spielraum mag gewesen sein, dass Tomalak 48 Jahre bei der Sparkasse war. Ohnehin: die Bank kann Gehälter und Pensionen über die Empfehlungen hinaus begründbar selbst gestalten. Knackpunkt – auch juristischer – im Fall Tomalak ist die Frage der Gegenleistung: Tomalak war nur noch neun Monate im Amt, als er die Luxus-Pension bekam.