Duisburg. Versuchten Totschlag wirft die Justiz einem Anhänger der Bandidos aus Oberhausen vor, der im Streit um eine Frau einen Rocker aus Herne lebensgefährlich verletzt haben soll. Der 46-Jährige soll seinen Nebenbuhler in Hamborn mit einem selbstgebauten Schießkugelschreiber lebensgefährlich verletzt haben.

Eifersucht ist schon immer eines der stärksten Motive für Gewaltverbrechen gewesen. Sie steht auch im Mittelpunkt eines Verfahrens, das am Freitag vor dem Landgericht Duisburg eröffnet wurde. Die Anklage wirft einem 46-jährigen Oberhausener versuchten Totschlag vor. Am 21. Januar verletzte er in Hamborn einen 43-jährigen Mann aus Herne durch zwei Schüsse aus einer selbstgebauten Waffe lebensgefährlich schwer.

Verbindungen zu den Bandidos

Verschärft wurde der Konflikt wohl dadurch, dass beide Männer mit der Rocker-Szene zu tun haben. Der Geschädigte ist Mitglied der Bandidos Recklinghausen, der Angeklagte hat Verbindungen zur gleichen Gruppierung in Oberhausen. Grund genug für das Landgericht, den Prozess durch Polizei absichern zu lassen. Allerdings fanden nur wenige Zuschauer, die nach Rockern aussahen, den Weg in den Gerichtssaal.

Er sei seit Jahren mit einer Duisburgerin befreundet gewesen, berichtete der Angeklagte. „Eine Beziehung mit Höhen und Tiefen.“ Man konnte nicht mit und ohne einander. Immer wieder gab es Trennungen und Versöhnungen. „Aber so richtig Schluss war nie.“

Im Januar sei ihm klar geworden, dass sich seine Freundin für einen anderen Mann interessierte. Wie sich herausstellte, jemand mit gefährlichem Hintergrund. „Er hat mich per SMS bedroht und ich habe das ernst genommen“, so der Angeklagte. Deshalb habe er in den Tagen vor der Tat stets die zweischüssige Waffe getragen, die wie ein Kugelschreiber aussah.

Kugel blieb in der rechten Gesichtsseite stecken

Am Tattag traf er in der Wohnung der Freundin in Hamborn erstmals auf den Konkurrenten. Der habe ihn sofort attackiert. Es habe sich ein wüstes Gerangel entwickelt. Beide Männer kämpften um ein Messer, dessen Klinge abbrach. „Wir waren ineinander verkeilt. Ich wollte nur weg, habe deshalb die Waffe gezogen“, so der Angeklagte. Bei der Schussabgabe habe er nicht gezielt. Und er bestreitet, den Geschädigten mit den Worten „Der ist tot“ liegen gelassen zu haben.

Der 43-Jährige berichtete von einem anderen Tatverlauf: Der Angeklagte habe vor ihm im Flur gestanden und geschossen, als er sich gerade aufrappeln wollte. Die schützend erhobene rechte Hand wurde durchschossen. Die Kugel blieb in der rechten Gesichtsseite stecken. Das zweite Projektil durchschlug das linke Jochbein und trat am Kinn wieder aus. Ohne schnellste chirurgische Versorgung wäre der 43-Jährige gestorben.

Drei weitere Prozesstage sind angesetzt

Für das Verfahren sind bis Anfang Juli drei weitere Prozesstage geplant. Beim nächsten Verhandlungstag kommenden Donnerstag soll die Frau vernommen werden, in deren Wohnung sich die Tat ereignete. Der Angeklagte hatte ihr beim Eindringen in die Wohnung den Mund zugehalten. Die Frau hatte die Tat aber nicht gesehen, weil sie vorübergehend aus der Wohnung flüchtete.