Die „Rentenanpassung“ der besonderen Sparkassen-Art für Ex-Chef Tomalak beschäftigt heute den einberufenen Hauptausschuss der Sparkasse. Bestätigen will den Tagesordnungspunkt niemand, aber die Brisanz ist offenkundig.
Die beschlossene Erhöhung wurde 2013 im Verwaltungsrat nach der Entscheidung des Hauptausschusses kurz zur Kenntnis gebracht, die knappe Abstimmung jedoch im Protokoll verschwiegen. Der Compliance-Beauftragte der Sparkasse Duisburg wurde nicht vorab informiert. Die Sparkasse äußerte sich nicht zu dem Vorgang. Alle beteiligten Kommunalpolitiker antworteten nicht auf eine Anfrage oder beriefen sich wie Oberbürgermeister Link auf angebliche Geheimnisse im kommunalen Geldhaus. Der Deckel soll offenbar auf den Luxuspensionen liegen bleiben.
Denn den Informationen zufolge soll es ähnliche Versorgungsfälle auch in weiteren Sparkassen des Landes geben. Etwa in Dinslaken oder Wuppertal. Beide Sparkasse verweigerten jedoch Antworten auf die Versorgungssätze ihrer Chefs. Der Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes Michael Breuer (CDU), kennt das Duisburger Problem, nach Informationen der WAZ bis in Detail. Sich zum Fall äußern wollte er nicht. Ein Grund für das Schweigekartell kann in der Art der Pensionen liegen. Sparkassen sind keine normalen Banken. Als kommunale Anstalten stehen die Gemeinden hinter den Kassen. Die Geldhäuser können sich daher wesentlich besser gegen Risiken des Geldmarktes absichern, der normale Wettbewerb gilt für sie nicht. Pleiten sind so gut wie ausgeschlossen. Doch beim Gehalt möchten sich die Sparkassenchefs gerne mit den großen Banken vergleichen, auch wenn sie bis vor wenigen Jahren ganz normale Beamte waren, die die Aufgabe hatten, das kommunale Vermögen im Sinne der Bürger zu verwalten. Erst seit ihnen der Beamten-Status genommen wurde, gibt es für die kommunalen Kassenwarte Aussicht auf lukrativere Bezüge.
Damit nun die Gier nicht siegt, hat der RSGV in Absprache mit dem Aufsicht führenden Finanzministerium Empfehlungen für Versorgungshöchstsätze der Spitzenverdiener erlassen. Dieser liegt bei luxuriösen 55 Prozent. An diese Empfehlungen sollen sich die Kassen eigentlich halten. Ob die Empfehlungen rechtlich bindend sind, ist jedoch umstritten. Das Finanzministerium könnte als Aufsichtsbehörde die Pensionsfülle deckeln. Doch das soll offenbar nicht passieren. Auf die Frage, ob das Ministerium in Fällen wie in Duisburg eingreift, heißt es: Das Haus habe keine „Einfluss“ auf Pensionen.