Wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht musste sich gestern ein 24-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht verantworten. Seinen Freispruch verdankte er am Ende vor allem dem pfiffigen Umgang der Strafrichterin mit der alles andere als eindeutigen Beweislage.
Laut Anklage war der junge Mann am Morgen des 21. Dezember 2013 auf der L 237, im Bereich der Stadtgrenze zwischen Rheinhausen und Moers, mit seinem Auto ins Schleudern geraten und in eine Leitplanke gerauscht. Schaden: 1650 Euro. Doch darum, so der Vorwurf, habe er sich nicht gekümmert, sondern sei vom Unfallort geflüchtet. Die Polizei traf ihn kurze Zeit später im Rahmen einer Nahbereichsfahndung nicht weit entfernt mit über zwei Promille Alkohol im Blut an.
Der mutmaßliche Täter schwieg. Und abgesehen von nahe liegenden, aber juristisch wenig beweiskräftigen Schlüssen, gab es nur einen Zeugen, der einen jungen Mann vom Unfallort kommen sah. Und um die Unbefangenheit eben jenes Zeugen sorgte sich die Richterin. Denn häufig neigen Menschen dazu, im Gerichtssaal auf den zu zeigen, der nun einmal auf der Anklagebank sitzt.
Also hatte sie eine Gegenüberstellung der etwas anderen Art vorbereitet: Der 51-jährige Berufskraftfahrer durfte vor Beginn der Verhandlung im Saal Platz nehmen. Der Angeklagte musste sich auf eine Bank auf dem Gerichtsflur setzen. Gleich daneben platzierte die Richterin zwei weitere junge Männer, die sie kurz zuvor irgendwo im Gerichtsgebäude aufgetrieben hatte. Dann wurde der Zeuge auf den Flur geführt. „Einer kommt mir bekannt vor“, meinte der. „Aber wenn sie mich jetzt fragen, wer das an dem Morgen war: Da kann ich mich nicht festlegen.“
Dem Verteidiger pflanzte diese Aussage ein breites Lächeln ins Gesicht. Und die eigentliche Verhandlung geriet zur Formsache, an deren Ende nur ein Freispruch stehen konnte. Erleichtert nahm der Angeklagte seinen nach dem Vorfall beschlagnahmten Führerschein entgegen. Die Richterin hatte trotzdem einen Rat für den 24-Jährigen. „Nur für’s Gebetbuch: Derjenige, der da gefahren ist, hätte auch tot sein können.“ Angesichts eines solch unverschämten Glücks sollte man darüber nachdenken, am besten zukünftig nur noch nüchtern fahren.