Die Entscheidung im Streit über Arbeitsvertrag des Ex-Klinikumchefs ist in acht Wochen zu erwarten

Von Jörn Esser In der Fortsetzung des Zivilprozesses, in dem der ehemalige Leiter des Klinikums Duisburg, Reinhard Isenberg, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber klagt, ist nur wenig Fortschritt zu erkennen.

Streitpunkte sind Gehälter, die Isenberg in größerer Höhe kassierte, als sie ihm vertraglich zustanden, ein höherwertiger Dienstwagen als vereinbart, sowie die Zahlung von Gewinnbeteiligungen.

Der Vorsitzende Richter Rittershaus erörterte zusammen mit den Vertretern des Klägers und der Beklagten diverse Positionen des entstandenen Schadens, wobei es hinsichtlich des gesamten Schadens lediglich um marginale Beträge ging. Isenberg versicherte zudem, dass er im Jahre 2008 keine Einnahmen außer Zinserträgen in Höhe von 2 500 Euro habe. Abgesehen vom nicht zu versteuernden Krankengeld habe er keine weiteren Einkünfte.

Ein kurzfristig eingereichter Schriftsatz von Seiten Isenbergs führte dann zu einer 20-minütigen Unterbrechung der Verhandlung. Nach der Wiederaufnahme warf Isenbergs Anwältin dem früheren Aufsichtsrat des Klinikums hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung des Arbeitsvertrags zwischen ihrem Mandanten und dem Klinikum, Unregelmäßigkeiten vor. Der Aufsichtsrat hätte seine Pflichten nicht erfüllt, weil er nicht mit der nötigen Sorgfalt die Berechtigung der Zahlungen überprüft habe.

Ein Ende ist noch nicht ebzusehen. Denn Richter Rittershaus gab zum Ende der Verhandlung sowohl dem Beklagten zur Erwiderung des letzten Schriftsatzes als auch dem Kläger zur Erwiderung auf die Erwiderung insgesamt weitere acht Wochen Zeit. Verkündungstermin für die Entscheidung ist der 17. November um 10 Uhr. In Saal 247 treffen sich die streitenden Parteien dann erneut.