Erfolglos endete für einen Innenstadtbewohner vor dem Landgericht der Zivilprozess gegen eine Abschleppfirma und die Stadt Duisburg. Beide seien für Beschädigungen an seinem Auto verantwortlich, hatte der Kläger behauptet, musste den Beweis aber schuldig bleiben.

Am Rosenmontag 2011 hatte der Mann seinen schicken Sportwagen in der City auf der Strecke des Rosenmontagszuges geparkt, wobei er die temporären Parkverbotsschilder, die Narren und Rettungskräften das Durchkommen ermöglichen sollen, geflissentlich übersah. Ein für die Stadt tätiges Unternehmen nahm den Wagen an den Haken. Als der Falschparker sein Fahrzeug am Abend auslöste, habe er festgestellt, dass es an mehreren Stellen Beschädigungen aufwies, so der Autobesitzer. Er forderte vom Abschleppdienst und der Stadt Duisburg rund 1300 Euro Schadenersatz und vorgerichtliche Kosten.

Doch die Beklagtenseite behauptet, die Schäden habe es schon vorher gegeben. Tatsächlich war eine Macke auf einem der Fotos zu sehen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor dem Abschleppen gemacht hatten. Bei zwei weiteren, kleineren Beschädigungen, standen die Auflösung der Fotos und Lichtreflexe auf dem Lack einem zweifelsfreien fotografischen Beweis zwar entgegen. Ein Gutachter hatte aber keinen Zweifel daran, dass die Schäden nicht durch einen Vorgang, sondern durch verschiedene Zusammenstöße entstanden sein müssen.

Angesichts des fehlenden Nachweises, dass die Beschädigungen auf den Abschleppvorgang zurückzuführen seien, wies das Gericht die Klage ab. Anderenfalls hätte ohnedies nur die Stadt zahlen müssen, da das Abschleppunternehmen lediglich hoheitliche Aufgaben für die Kommune wahrgenommen habe, so die Richter. (13 O 96/12)