Duisburg. Zu schnell war der Duisburger Politiker Rolf Karling im August 2012 durch eine 30er Zone gefahren. Ein Test ergab zudem, dass er Kokain genommen hatte. Nun wurde Karling - durch die Ketchup-Attacke auf OB Sauerland bekannt geworden - zu einer Geldstrafe verurteilt.

Es bleibt dabei: Rolf Karling muss wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel eine Geldbuße von 500 Euro zahlen und darf einen Monat lang kein Auto fahren. An diesem Urteil des Amtsgerichts vom September 2013 änderte eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am Dienstag nichts.

Der 52-jährige Rheinhauser, der durch seine Ketchup-Attacke auf den damaligen OB Adolf Sauerland eine gewisse Berühmtheit erlangte, sich als Vorsitzender des Vereins Bürger für Bürger für Obdachlose einsetzt und als Direktkandidat der Partei „Duisburger Sozial Politik“ bei der Kommunalwahl am 25. Mai antritt, war am Abend des 9. August 2012 in Hochfeld einer Polizeistreife aufgefallen: Mit überhöhter Geschwindigkeit steuerte er sein Auto durch eine Tempo-30-Zone und schlug dabei seltsame Haken.

Für die Beamten war klar: Der Mann mit den geröteten und glasigen Augen, der seltsames Zeug redete, stand unter dem Einfluss von Drogen. Mit einem Alkohol-Schnelltest war Karling einverstanden gewesen. Einen Drogen-Test verweigerte er - nachdem er per Handy Kontakt zu seinem Anwalt aufgenommen hatte.

Für eine Verurteilung reichte es nicht

Logische Folge: Karling musste mit zur Wache; ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Tatsächlich fanden sich in einer Blutprobe Abbauprodukte, die auf den Konsum von Kokain schließen ließen. Gegen Karling wurde ein Strafbefehl erlassen: Wegen Trunkenheit am Steuer sollte der Hartz-IV-Empfänger eine Geldstrafe von 3500 Euro (100 Tagessätze zu je 35 Euro) zahlen und seinen Führerschein für 12 Monate verlieren.

Doch für eine Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch reichte es vor dem Amtsgericht nicht, wohl aber für eine Ordnungswidrigkeit. Wie ein Sachverständiger nochmals bestätigte, fällt das entsprechende Abbauprodukt unter einschlägige Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Grund: Auch die Nachwirkungen von Kokain-Konsum wie Stimmungsschwankungen oder Müdigkeit sind für die Teilnahme am Straßenverkehr nicht gerade ideal.

Die Staatsanwaltschaft war gegen die Entscheidung des Amtsgerichts in die Berufung gezogen. Da die Beweisaufnahme aber nichts anderes zu Tage förderte, zog sie das Rechtsmittel zurück. Karling nahm am Prozess in ungewohnter Weise teil: schweigend.