Seit heute wird wieder wie wild geklebt: Parteien ist es ab sechs Wochen vor der Wahl erlaubt, ihre Plakate aufzuhängen. Wer aber überhaupt bei der Kommunalwahl am 25. Mai antreten darf, hat sich erst gestern entschieden: 18 Parteien und Wählergruppen sind zugelassen, wie der Wahlprüfungsausschuss bestätigt hat. Sie konkurrieren um die Gunst der rund 364.000 wahlberechtigten Duisburger.

„Das sind etwas mehr als bei der Kommunalwahl 2009, damals standen 16 Parteien auf dem Stimmzettel“, sagt Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff. Ungültige Unterstützungsunterschriften hätten keine Rolle für die Zulassung gespielt. Nach einem Hinweis des Landeswahlleiters habe man darauf einen gesonderten Blick gehabt, sagte der Wahlamtsleiter. Vor einigen Wochen standen ProNRW und Republikaner im Verdacht, in Breckerfeld bzw. in Solingen gefälschte Listen abgegeben zu haben. Parteien, die bereits im Rat oder in einem Landes- oder Bundesparlament vertreten sind, brauchen keine Unterschriften zu sammeln.

Anders die eurokritische Alternative für Deutschland (AfD), die in Duisburg nur in 26 von 36 Wahlbezirken für den Rat kandidiert. Für die anderen Bezirke hatte die AfD keine Unterschriftenlisten eingereicht. Die rechtsextremen Parteien NPD und ProNRW treten in allen Wahlbezirken für den Rat an.

Gegen die Kandidatenaufstellung bei CDU und AfD hätten schriftliche Einsprüche vorgelegen, sagte Peter Langner als stellvertretender Wahlleiter. Nach Vorprüfung von Wahl- und Rechtsamt habe man diese aber zurückgewiesen,weil die Stellungnahmen der Parteien „schlüssig und nachvollziehbar“ gewesen seien.

Bei der Kommunalwahl, die am 25. Mai zusammen mit der Europawahl erfolgt, sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt. Die Wahlunterlagen werden ab dem 24. April zugestellt, nach Ostern ist auch die Briefwahl möglich.