Duisburg-Rheinhausen. Drei Jahre liegt die Schießerei vor einem Internetcafé im Duisburger Stadtteil Rheinhausen zurück. Am Mittwoch fiel das Urteil gegen zwei der Schützen. Die Anwälte waren sich einig: Die Männer handelten aus Notwehr. Sie hatten Angst vor dem sogenannten “Paten von Rheinhausen“ und seinen Handlangern.

Schüsse peitschten am späten Nachmittag des 20. März 2011 durch die Annastraße in Rheinhausen. Von einem vermummten Mann, der hinter einem Auto in Deckung ging, wurde in Richtung eines Internet-Cafés gefeuert. Von dort aus schossen zwei Männer zurück. Verletzt wurde niemand. Mehr als drei Jahre nach dem Ereignis fand das Verfahren gegen zwei der Schützen am Mittwoch vor dem Amtsgericht ein Ende.

Dass der heute 37-jährige Besitzer der Gaststätte und sein heute 38-jähriger guter Freund in Notwehr geschossen hatten, daran hatte die Staatsanwaltschaft sehr früh keinen Zweifel gehabt. Offenbar war der Wirt Schutzgelderpressungen aus dem Kreis von Tätern rund um den derzeit vor dem Landgericht wegen derartiger Taten stehenden so genannten „Paten von Rheinhausen“ ausgesetzt gewesen.

Seine Versuche, sich dagegen mit legalen Mitteln zur Wehr zu setzen, scheiterten. „Mein Mandant hat ungefähr 20 Strafanzeigen bei der Polizei gestellt“, so der Verteidiger. „das höchste, was dabei heraus kam, war eine Gefahrenansprache.“

Angst vor Angriff von Erpresser-Bande

Dennoch blieb es eine Straftat, dass sich der Wirt und sein bester Kumpel mit scharfen russischen Armee-Pistolen bewaffnet hatten, nachdem sie einen Hinweis bekommen hatten, dass die Erpresser-Bande ihnen auf die Bude rücken wollte.

Der Mitstreiter des Wirtes hatte bereits zuvor, am 16. August 2010, aus einer ähnlichen Situation heraus zu einer Waffe gegriffen. Er glaubte, dass er angegriffen werden sollte, als ein Wagen an ihm vorbei fuhr, in dem unter anderem der Bruder des „Paten“ saß. Er schoss auf das Auto. Die Kugel blieb in einer Seitentüre stecken.

Juristen waren sich rasch einig

Angesichts der besonderen Umstände, aus denen heraus es zu den Verstößen der Angeklagten gekommen war, waren sich alle an dem Strafverfahren beteiligten Juristen rasch einig, dass dem Gesetz durch milde Strafen Genüge getan werden könne.

Die Angeklagten ließen durch ihre Verteidiger rückhaltlose Geständnisse vortragen. Der damalige Wirt des Internet-Cafés betonte zudem, dass er seinen Laden kurz nach den Vorfällen aufgegeben und sein Lebensumfeld völlig geändert habe. „Der Klügere gibt nach“, kommentierte sein Anwalt trocken.

Das Schöffengericht brauchte angesichts der allseits beantragten Bewährungsstrafen nicht lange für die Urteilsberatung: Die beiden Angeklagten wurden wegen Waffengesetzverstoßes, einer zusätzlich wegen versuchter Körperverletzung, zu jeweils 18 Monaten mit Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt lediglich zwei Jahre. Auf sonstige Auflagen wurde verzichtet.