Duisburg. Während das Duisburger Lehmbruck-Musem gerade dabei ist, die Herkunft zweier Gemälde von jüdischen Kunstsammlern zu prüfen, steht noch ein weiterer Fall von möglicher “Raubkunst“ ins Haus: die Debatte über Noldes “Buchbaumgarten“. Die Sammler-Erben fordern das Werk nun zum wiederholten Mal zurück.

Dem Wilhelm Lehmbruck Museum steht nach NRZ-Informationen eine weitere Rückforderung eines ihrer in den Fünfziger Jahren erworbenen Gemälde ins Haus. Das 1909 gemalte Ölbild ist kein Unbekanntes und hatte in der Vergangenheit bereits für viele Schlagzeilen gesorgt: Es geht um den „Buchsbaumgarten“ von Emil Nolde. Die Rückforderung der Erben des jüdischen Kunstsammlers Dr. Ismar Littmann besteht seit 15 Jahren. Und eigentlich schien der Fall längst abgeschlossen.

Denn nachdem der damalige Museumsdirektor Christoph Brockhaus ein Jahr recherchiert hatte, unterbreitete er der Erbengemeinschaft 2006 ein Versöhnungsangebot über 300.000 Euro. Doch die Erben ließen zwei Fristen verstreichen, seitdem herrschte Funkstille. Im Duisburger Museum war man damals der Ansicht, dass die Erben nicht zuletzt auch wegen der Ergebnisse der Recherche Abstand von der Rückforderung genommen hatten.

Zwei andere Bilder sind am Montag Thema im Rat

Ein Trugschluss, wie sich jetzt herausstellt. Offenbar hatten Anwälte davon Wind bekommen, dass sich nach dem Wechsel an der Spitze des Lehmbruck-Museums die Meinung zum Umgang mit Restitutionsfällen geändert hat. Wie berichtet wird der Stadtrat bereits am kommenden Montag darüber entscheiden, ob die Werke „Frauen am Meer“ von Heckel und „Frauen im Blumengarten“ von Nolde zurückgegeben werden, falls die Ansprüche nach einer wissenschaftlichen Prüfung berechtigt sein sollten. Kulturdezernent Thomas Krützberg wies die Ratsleute im Vorfeld darauf hin, dass bei einer Zustimmung weitere Rückforderungen zu erwarten seien.

Mit dem „Buchsbaumgarten“ steht jetzt der dritte Restitutionsfall an, der den meisten Ratsleuten allerdings noch unbekannt sein dürfte. Wie die anderen beiden Bilder handelt es sich auch beim „Buchsbaumgarten“ um ein Meisterwerk des deutschen Expressionismus, jedoch scheinen die Hintergründe weitgehend aufgeklärt: Das Bild war zweifelsfrei im Besitz von Ismar Littmann, der sich nach der Drangsalierung durch die Nazis 1934 das Leben genommen hatte. Die Familie sei nach Angaben der Erben-Vertreter gezwungen gewesen, große Teil ihrer Kunstsammlung zu verkaufen. Der „Buchsbaumgarten“ wurde im Februar 1935 im Berliner Auktionshaus Max Perl für 350 Reichsmark versteigert, und zwar ebenfalls an einen jüdischen Kunstsammler, den Bankier Dr. Heinrich Arnhold, der 1937 mit dem Bild in die USA flüchten konnte.

Deshalb sah sich das Lehmbruck-Museum, das das Gemälde im Mai 1956 für 3500 Mark auf der Auktion des Stuttgarter Kunstkabinetts Ketterer von der Familie Arnhold gekauft hatte, 2006 „nur“ zu einem Versöhnungsangebot verpflichtet.

300.000 Euro standen „nicht in angemessener Relation“ zum Wert

Die Anwälte der Erben fordern jetzt jedoch erneut die Rückgabe des Bildes. Das Angebot über 300.000 Euro sei ausgeschlagen worden, weil die Summe „nicht in angemessener Relation zum Wert des Gemäldes“ gestanden habe, heißt es in einem Schreiben an die Museumsdirektorin Söke Dinkla, OB Sören Link und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Dass in den vergangenen acht Jahren keine Ansprüche mehr gestellt wurden, habe mit Krankheiten und Todesfällen zu tun, die die Familie Littmann habe durchstehen müssen.

Das Kuratorium des Museums wird sich wohl erst im Mai mit der erneuten Rückforderung beschäftigen. Eine Entscheidung wird dann der wohl später der neu gewählte Rat herbeiführen müssen.

Die Vertreter der Erben scheinen sich ihrer Sache aber schon sicher zu sein. Sie haben ihrem Schreiben bereits einen Vertragsentwurf beigelegt, der die Rückgabe des Bildes regelt.