Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahl: Am 25. Mai stehen in Duisburg gleich drei Urnengänge in der Zeit von 8 bis 18 Uhr an. Stabsstellenleiter Burkhard Beyersdorff umreißt die beeindruckenden Rahmendaten des Superwahltages: „Es müssen 190 Wahllokale, 323 Urnenstimmbezirke, 53 Briefwahlbezirke, sieben zentrale Auszählungsstellen für die Integrationsratswahl, etwa 3500 ehrenamtliche Wahlhelfer, rund 100 000 Briefwahlanträge, palettenweise Papier in Form von Wahlscheinen, Stimmzetteln und Briefwahlanträgen für bis zu 370 000 Wahlberechtigte pro Wahl organisiert werden.“

Eines der drängendsten Probleme ist es, rund 3500 ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen. Derzeit werden noch etwa 1800 benötigt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Was man wissen muss, wird in einer Schulung vermittelt. Wahlhelfer werden darf jeder, der auch wahlberechtigt ist.

Da es für die Dreifach-Wahl einen gemeinsamen Wahlvorstand geben wird, müssen die Wahlvorstands-mitglieder mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Wohnsitz in Duisburg ist keine Voraussetzung für den freiwilligen Einsatz.

Erhöhtes Erfrischungsgeld

Für ihren Einsatz bekommen die Helfer angesichts der erhöhten Anforderungen bei dieser Dreifach-Wahl ein erhöhtes Erfrischungsgeld: Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher sowie Schriftführer erhalten 60 Euro, Beisitzer 50 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, so dass auch einem ehrenamtlichen Einsatz von Empfängern dieser Leis-tungen nichts entgegensteht.

Interessenten können sich persönlich beim Wahlamt auf der Bismarckstraße 142 c (Zugang über Pappenstraße 38) in Neudorf oder aber bei Call Duisburg unter 0203/94 000 melden. Bewerbungen im Internet sind unter www.duisburg.de/wahlen und per E-Mail an wahlhelfer@stadt-duisburg.de möglich.