Heute um 10 Uhr werden der Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg, Horst Bien, und Oberstaatsanwalt Michael Schwarz in der Rheinhausenhalle die Öffentlichkeit über die Anklageerhebung in Sachen Loveparade informieren. Parkplätze für die Übertragungswagen der Fernsehsender sind frei geräumt. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit vielen Medienvertretern.

Zweieinhalb Stunden später findet eine weitere Pressekonferenz zum Thema Loveparade statt, bei der mit weniger Journalisten zu rechnen ist. Oberbürgermeister Sören Link wird im Konferenzzentrum „Kleiner Prinz“ nach Verkündung der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben. Die wird in der Stadt mit Spannung erwartet. Nicht wenige Duisburger erwarten personelle Konsequenzen im Rathaus, wenn städtische Mitarbeiter offiziell angeklagt sind. Andere wiederum machen geltend, dass auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gericht geurteilt hat.

Fragen sind bei der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters mit Hinweis auf das anhängige Verfahren nicht erlaubt. „Bitte richten Sie weitere Fragen im Nachgang des Termins gerne an das Pressereferat der Stadt Duisburg“, heißt es in der Einladung zum Termin.

Die Rechtsanwaltskanzlei „Baum, Reiter & Collegen, die viele Opfer der Loveparade und ihre Hinterbliebenen vertritt, hat gestern in einer Stellungnahme zur Anklageherhebung die Erleichterung der Opfer und Hinterbliebenen nach einer „dreieinhalbjährigen Hängepartie betont: „Die Opfer erwarten nun, dass das Hauptverfahren zügig eröffnet wird.“ Unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortung einzelner seien für die Opfer und Hinterbliebenen, die immer noch täglich mit den Folgen der Katastrophe zu kämpfen haben, die Aufarbeitung des Sachverhalts und die Feststellung der Verantwortlichkeiten der Institutionen, also Veranstalter, Stadt und Polizei von zentraler Bedeutung.

„Schwer zu vermitteln“

Die Düsseldorfer Kanzlei schreibt weiter: „Wir haben aber Zweifel, dass das Strafverfahren dieses leisten kann, da strafrechtlich nur Einzelpersonen belangt werden. Ein Organisationsverschulden, z.B. bei der Polizei, das hier eine große Rolle spielt, bleibt aber im Strafverfahren nach der jetzigen Anklageerhebung ausgeklammert. Dies ist den Betroffenen schwer zu vermitteln.“ In Juristenkreisen rechnet man damit, dass das Verfahren zur Loveparade in etwa einem Jahr eröffnet wird.