Duisburg. Als ob eine Bombe eingeschlagen wäre: Am Morgen des 9. Januar 2013 raste eine Sattelzugmaschine in eine Bushaltestelle und verletzte mehrere Passanten zum Teil schwer. Fahrlässige Körperverletzung lautete gestern die Anklage vor dem Amtsgericht. Der Fahrer muss nun 2000 Euro Geldstrafe zahlen.
Den Morgen des 9. Januar 2013 werden die Beteiligten eines Unfalles in Mündelheim wohl niemals vergessen können: Gerade noch hatten sie sich frierend unter dem Dach einer Bushaltestelle an der Uerdinger Straße vor dem Nieselregen zu schützen versucht. Im nächsten Moment sah es aus, als habe eine Bombe eingeschlagen: Verletzte lagen schreiend auf dem Boden, Trümmer und Blut bestimmten das Bild. Und mittendrin ragte eine Sattelzugmaschine senkrecht in den Himmel.
Der 32-Jährige Fahrer hatte die Gewalt über sein mehr als 40 Tonnen schweres Fahrzeug verloren, weil er eine in der Mitte der Straße befindliche Fußgängerinsel schlicht übersehen hatte. Fahrlässige Körperverletzung lautete gestern die Anklage vor dem Amtsgericht.
Vielleicht Schild übersehen
Nicht zum ersten Mal war er auf der Uerdinger Straße mit einer Ladung Schotter Richtung Süden unterwegs gewesen. „Vielleicht habe ich das Schild übersehen“, meinte der Angeklagte hilflos. Statt leicht nach rechts zu lenken und an der Mittelinsel vorbei zu ziehen, war er stur geradeaus gerollt. Der linke Vorderreifen prallte vor den Kantstein „Es tat einen Schlag in der Lenkung.“ Im 90-Grad-Winkel schoss das Fahrzeug nach links unaufhaltbar quer über die Straße in die Bushaltestelle.
Ein elfjähriges Kind, eine 17-Jährige und zwei Frauen wurden durch den Aufprall und herumfliegende Trümmer schwer verletzt, erlitten zahlreiche Schnittwunden und Knochenbrüche. Die Atteste der Ärzte füllen ganze Aktenordner.
Beide Frauen leiden unter den Folgen
Die beiden Frauen leiden bis heute unter den Folgen: Eine 59-Jährige, der vor allem das Knie zertrümmert wurde, muss noch immer mehrfach täglich Schmerzmittel nehmen. Eine 48-Jährige lag vier Monate im Krankenhaus, musste bislang 18 Operationen durchstehen. 50 Prozent Schwerbehinderung wurden ihr inzwischen zuerkannt. Mühsam versucht sie derzeit, in ihrem Job als Verkäuferin wieder Fuß zu fassen.: Zwei Stunden geht sie täglich arbeiten, mehr ist nicht drin.
Darin, dass der Angeklagte den vermeidbaren Unfall durch einen kleinen Moment der Unachtsamkeit verschuldet hatte, waren sich alle beteiligten Juristen am Ende der Verhandlung einig. Zwar sei es dunkel gewesen, es regnete, die Straße war nur mäßig beleuchtet und das reichlich verdreckte blaue „Rechts vorbei“-Schild mit dem weißen Pfeil sei nur schlecht zu sehen gewesen. Dennoch hätte der Angeklagte die Mittelinsel erkennen können und müssen, so das Urteil des Gerichts. Die Strafrichterin sprach von einem Augenblicksversagen mit einer erheblichen Diskrepanz zwischen Schuld und den gravierenden Folgen für die Geschädigten. Sie verurteilte den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (80 Tagessätze zu je 25 Euro).