Duisburg. Mit 160 Anklagepunkten stehen ein 34-jähriger Mann und sein 25-jähriger Komplize seit zwei Wochen vor dem Landgericht. Hoffnung auf ein schnelles Ende kam auf, als die Verteidigung den Komplizen als Zeugen aufrief. Doch diese Hoffnung erwies sich schnell als unbegründet.

Seit zwei Wochen wird vor dem Landgericht gegen den so genannten „Paten von Rheinhausen“ verhandelt. Ein 34-jähriger Türke muss sich unter anderem wegen Drogenhandels, Erpressung, Körperverletzung und Waffengesetzverstößen verantworten. Rund 160 Anklagepunkte werden ihm und einem Mitangeklagten (25) vorgeworfen.

Für Dienstag hatte die Verteidigung überraschend eine Einlassung des 25-Jährigen angekündigt. Die Kammer hatte die vorgesehenen Zeugen - darunter einige, die unter Polizeischutz stehen - daraufhin wieder abgeladen.

Doch Hoffnungen auf eine Wende im Verfahren erwiesen sich als vorschnell.

Zwei Fälle von Körperverletzung gestanden

Durch eine vorbereitete Erklärung ließ der 25-Jährige seine Verteidiger lediglich Geständnisse für zwei Körperverletzungen vortragen und einräumen, dass er an Drogengeschäften beteiligt gewesen sei, mit denen er vor allem seinem Friseur haben helfen wollen. Seinen Mitangeklagten belastete er nicht.

Auch zuvor verlief die Beweisaufnahme aus Sicht der Staatsanwaltschaft wenig befriedigend: Drei mutmaßliche Mittäter machten im Zeugenstand von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.