16 Monate nach dem Beginn eines Zivilprozesses, in dem wieder einmal die Geschäftspraktiken des Schlagersängers Michael Wendler im Mittelpunkt standen, hat das Landgericht Duisburg ein Urteil gefällt: Die Beklagte Claudia Norberg - Wendlers Ehefrau, die dessen Geschäfte führt - muss an die „Freunde der Eichsfelder Landwirte“ rund 10.000 Euro Gage zurück zahlen.

Das Geld war - vorab - für einen Auftritt Wendlers bei einem Fest des Thüringer Bauern-Vereins im Juli 2011 geflossen. Dumm nur, dass die Musikanlage schlapp machte und Wendler nach nur einem Titel die Bühne wieder verlassen musste.

Forderungen der „Eichsfelder“, die ihr Geld wieder haben wollten, verschloss sich die Firma Wendler. Schließlich sei die Anlage des Veranstalters völlig unzureichend gewesen. Die Eichsfelder behaupteten dagegen, Wendlers Technik habe kläglich versagt.

Das Landgericht konnte diese Frage im Rahmen des langwierigen Prozesses nicht aufklären. Musste es aber auch nicht: Vertraglich hatten die Parteien nämlich vereinbart, dass um 19 Uhr ein Soundcheck hätte stattfinden sollen. Tatsächlich gab es den nicht, weil Wendler und sein Team verspätet, nämlich erst nach dem eigentlich vereinbarten Auftrittstermin, eintrafen. Hätte der Sänger die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten, wäre es gar nicht zu dem verpatzten Auftritt gekommen, so die Richter..