Yildiray K. will künftig kein Satudarah-Mitglied mehr sein. Eine lebensgefährliche Erkrankung seines Sohnes habe ihn zu einem Sinneswandel veranlasst, ließ der 38-jährige Angeklagte gestern von einem seiner Anwälte als Einleitung vortragen. Dann folgte ein Geständnis, durch das insgesamt elf von 15 Anklagepunkten eingeräumt wurden. Der Mann, der als „Ali Osman“ bekannt und gefürchtet war, ließ durch seine Anwälte Drogenschmuggel und Waffengesetzverstöße gestehen. Seine Club-Kameraden quittierten das auf unmissverständliche Weise: Kaum hatte der Angeklagte den Vortrag der Verteidigung als seine eigene Einlassung bestätigt, standen zehn Männer im Zuschauerraum auf und verließen demonstrativ den Gerichtssaal.
Zuvor hatte der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer das Resultat der Rechtsgespräche bekannt gegeben, die nach dem ersten Verhandlungstag am Freitag geführt worden waren und gestern in einer Prozessverständigung mündeten: Für den Fall, dass Yildiray K. einen Großteil der Anklage einräume, habe er eine Strafe zwischen sechs Jahren drei Monaten und siebeneinhalb Jahren zu erwarten.
Auch für den Mitangeklagten Baris T. (25) wurde eine Absprache getroffen: Er muss mit einer Haftstrafe zwischen fünf Jahren neun Monaten und knapp sieben Jahren rechnen. Sein Verteidiger betonte in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass sein Mandant bislang keine Dritten belastet habe und dies auch zukünftig nicht tun werde. Das Geständnis T.’s fiel denn auch eher pauschal aus: Er räumte absprachegemäß fünf der angeklagten Taten ein.
Yildiray K. hatte bereits im November und Dezember bei der Polizei umfangreiche Angaben gemacht. Er gab nicht nur Einblicke in seine eigenen Tatbeiträge, sondern nannte auch Lieferanten und Abnehmer für die Drogengeschäfte der Satudarah. „Es war ein Novum, dass ein führendes Mitglied einer Motorrad-Gruppierung derartige Einblicke in die kriminellen Strukturen gab“, so die Ermittlungsführerin der Polizei gestern im Zeugenstand.
Die Vernehmung sechs weiterer Polizeibeamter soll nach bisheriger Planung des Gerichts am Donnerstag die Beweisaufnahme komplettieren. Bereits am vierten Verhandlungstag, Dienstag, 28. Januar, könnte dann ein Urteil gesprochen werden.