Duisburg. Vor Beginn des Prozesses gegen zwei führende Mitglieder des MC Satudarah hat die Stadt Duisburg ein Kuttenverbot rund um das Landgericht ausgesprochen. Während der Verhandlungstage ist das Tragen und Mitführen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen, Emblemen, Schriftzügen der Gruppierung verboten.

Am Freitag beginnt vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Präsidenten und ehemaligen „Secretary“ des Duisburger Satudarah Chapters. Nach Einschätzung der niederländischen und deutschen Polizei ist mit vielen Prozessbesuchern aus Kreisen des Satudarah MC zu rechnen.

Sie würden versuchen, im Umfeld des Gerichtsgebäudes massive Präsenz zu zeigen. Darüber hinaus würden sie den Prozess in ihren „Kutten“ verfolgen wollen, um auf diese Weise Stärke und Zugehörigkeit zu demonstrieren, so die Argumentation der Duisburger Stadtverwaltung.

Im Vordergrund dieses Verhaltens steht nach Einschätzung der Behörden die Einschüchterung von Prozessbeteiligten. Diese würden, soweit sie Angehörige des MC Satudarah sind, an ihr "Schweigegelübde" erinnert und in ihrer Aussagen beeinflusst. Auch Zeugen und andere Prozessbeteiligte, die nicht dem Satudarah MC zuzurechnen sind, wären diesen Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.

Stadt Duisburg sieht konkrete Gefahr für öffentliche Sicherheit

„Das Auftreten in Kutte verbunden mit den Informationen über Gewaltbereitschaft und die Qualität der Bewaffnung dieser Gruppierung sind geeignet, Prozessbeteiligte negativ zu beeinflussen. Somit besteht eine konkrete Gefahr für das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit (Funktionsfähigkeit des Staates) und hier insbesondere der Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, heißt es in der Begründung der Stadt.

In diesem Bereich der Innenstadt sind an den Prozesstagen Kutten des MC Satudarah verboten. Die Polizei wird die Einhaltung dieser Allgemeinverfügung der Stadt kontrollieren.
In diesem Bereich der Innenstadt sind an den Prozesstagen Kutten des MC Satudarah verboten. Die Polizei wird die Einhaltung dieser Allgemeinverfügung der Stadt kontrollieren. © Stadt Duisburg | Unbekannt

„Um diese Gefahr abzuwehren, wird das Kuttenverbot erlassen“, erklärt Oberbürgermeister Sören Link: „Wir wollen ein Zeichen setzen. Eine solche Demonstration von Macht, die einschüchtern soll, hat in unserer Stadt nichts zu suchen.“ 

Das Trage- und Mitführverbot wird ausschließlich auf die Prozesstage und auch da nur auf bestimmte Stunden begrenzt. Darüber hinaus gilt das Trage- und Mitführverbot nur in einem räumlich eng begrenzten Bereich von der Köhnenstraße und Landfermannstraße (Norden), der Averdunkstraße, dem Averdunkplatz und der Mercatorstraße (Osten), der Friedrich-Wilhelm-Straße (Süden) bis zur Düsseldorfer Straße und Am Burgacker (Westen). (we)