Streit wegen frei laufender Hunde gibt es nicht nur auf dem Kaiserberg, sondern laut Stadt auch z.B. an der Sechs-Seen-Platte oder der Regattabahn. Es sind Bereiche, in denen es laut Landschaftsplan der Stadt und Landesforstgesetz keine Anleinpflicht für Hunde gibt, sich die Tiere aber auch nur im sogenannten Einwirkungsbereich des Hundehalters bewegen dürfen.

Zu den grundsätzlichen Freilaufflächen zählen Landschaftsschutzgebiete und alle Waldgebiete sowie die Sechs-Seen-Platte und Rheinwiesen, soweit diese nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen und keine Schafe in der Nähe sind sowie keine Wildtiere beeinträchtigt werden. Darüber hinaus gibt es pro Stadtbezirk eine ausgewiesene Freilauffläche: Ostufer Toeppersee in Rheinhausen, Grünzug Sonnenstraße in Walsum, Freizeitpark Hamborn, Grünanlage Hagenshof, Halde Essenberg, Grünzug Kaßlerfeld und ein Teilbereich des Biegerparks im Duisburger Süden.

Eine generelle Anleinpflicht gibt es dagegen unter anderem in Park-, Garten- oder Grünanlagen. Dort seien die Kontrollen für das Ordnungsamt entsprechend leichter. „Da ist ein Verstoß sofort sichtbar“, so Rainer Krambröckers.

Rund 100 Beschwerden über nicht angeleinte Hunde gehen, so Krambröckers, pro Jahr bei der Stadt ein. Die Tendenz sei gleichbleibend. Das gelte auch für die Verwarn- und Bußgelder, die deshalb verhängt werden: rund 140 im vergangenen Jahr. Das fängt bei 35 Euro für einfache Verstöße an und geht mit Bußgeldverfahren – zum Beispiel bei Kampfhunden – ab 100 Euro weiter.

113 Beißvorfälle habe es 2013 außerdem im gesamten Stadtgebiet gegeben, davon 28 gegen Menschen. Auch hier seien laut Krambröckers keine steigenden Zahlen zu verzeichnen. Es gehe dabei auch nicht immer um frei laufende Hunde, sondern auch mal um den Vierbeiner, der im Treppenhaus zuschnappt. In diesen Fällen handele es sich um Körperverletzungen, die dann auch bei der Polizei angezeigt werden müssten.