Wenn man einen Unfall baut, darf man den Schaden nicht einem unbekannten Dritten in die Schuhe schieben wollen. Erst recht nicht, wenn man Polizist ist. Mit einer derartigen Glanzleistung musste sich gestern in zweiter Instanz das Landgericht Duisburg beschäftigen.
In der Nacht zum 2. Oktober 2011 hatte ein 41-jähriger Beamter aus Duisburg in Dinslaken heftig dem Alkohol zugesprochen. Sein Auto stand später mit eingedrückter Schnauze (Schaden über 6000 Euro) vor dem Haus von Bekannten. Obwohl alles dafür sprach, dass der Ordnungshüter den Unfall selbst gebaut hatte, erstattete er bei der Wache Dinslaken Anzeige gegen Unbekannt.
Das Amtsgericht Dinslaken zeigte für derartiges Verhalten wenig Verständnis und verurteilte ihn im Juni wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 2925 Euro (45 Tagessätze zu je 65 Euro). Der Angeklagte zog in die Berufung.
Er habe mit alten Bekannten aus seiner Geburtsstadt bis zum frühen Morgen getagt, berichtete der Polizist. Danach sei er brav mit einem Taxi zu seiner Walsumer Wohnung gefahren.
Dumm nur, dass kein Taxifahrer eine solche Fahrt bestätigen konnte. Dumm auch, dass der Wagen keine Einbruchsspuren an Tür oder Zündschloss aufwies, aber bewegt worden war: Schmelzspuren am Gurt zeugten davon, dass jemand auf dem Fahrersitz saß, als das Auto vor eine Laterne oder einen Pfahl donnerte.
Einzige logische Variante: Ein Freund, bei dem der 41-Jährige vor seiner Rückkehr in eine Kneipe feierte, habe unbemerkt den Autoschlüssel gemopst und eine nächtliche Tour gemacht. „Ne, ich war froh, dass ich im Bett lag“, berichtete der 35-Jährige. Auch seine Frau wusste zu bestätigen, dass der Zecher vollständig angezogen ins Bett gekippt war und sich nicht mehr gerührt hatte.
„Es gibt keine andere Möglichkeit: Sie müssen selbst gefahren sein“, stellte der Vorsitzende der Berufungskammer fest. „Sollen wir das hier wirklich fortsetzen?“ Nach kurzem Gespräch mit seinem Rechtsanwalt gab der Polizist auf und zog die Berufung zurück.