Duisburg.

Wer das mehr als 100 Jahre alte Landgericht am König-Heinrich-Platz betritt, findet sich vor einer futuristisch anmutenden Reihe durchsichtiger Kabinen wieder. Links von ihnen, hinter Panzerglas, sitzt Ramon Lohaus und gibt Anweisungen. „Legen Sie alles, was sie in den Taschen haben, in die Schale“, fordert er die Besucher auf. Taschen oder Rucksäcke kommen auf das Laufband für das Röntgengerät. Vereinzelungsanlagen heißen die Kabinen im Beamtendeutsch. Sie piepen, falls sich noch Metall-Gegenstände in den Taschen befinden. Ein bisschen wie am Flughafen. Schirme, Schusswaffen, Kameras und Schlüssel müssen draußen bleiben.

Damit sich jeder an die Regeln hält, sitzt Justizwachtmeister Lohaus an der Pforte des Landgerichts. „Eine Schusswaffe ist mir hier an der Schleuse zum Glück noch nie untergekommen“, sagt er. Dafür aber zahlreiche andere, ebenso unerlaubte Gegenstände. In seinem Schleusenraum holt er eine gelbe Postkiste mit beschlagnahmten Fundstücken hervor. Umgebaute Schlagringe sind darunter, Cutter-Messer, Fleischergabeln, Gummifletschen, Scheren und jede Menge Pfefferspray befinden sich in dem Behälter. Zeugen und Angeklagten hatten versucht, sie in den Gerichtssaal zu schmuggeln. „Das ist schon klar, wofür die das brauchen, die haben Blödsinn im Kopf“, meint er mit einem Blick auf die verbotenen Schlagringe.

Nie alleine Dienst

Zum Glück sitzt er nie alleine hinter der Panzerglas-Scheibe. Falls es mal Ärger gibt, ist immer ein Kollege dabei und dann gibt es ja noch den Alarmknopf. Seit viereinhalb Jahren ist der 28-Jährige nun Justizbeamter. Zu seinen täglichen Aufgaben beim Landgericht gehört auch der Schleusendienst. „Die Arbeit ist spannend, weil man nie weiß, was die Leute in den Taschen haben“, sagt er. Die meisten der 300 bis 500 Zeugen, Anwälte, Richter, Angehörigen oder Beschuldigten die täglich die Pforte passieren, seien jedoch vernünftig. Wenn doch jemand handgreiflich wird, löst er Alarm aus. „Das kommt schon mal vor“, erklärt er. In wenigen Augenblicken träfe dann die Verstärkung an der Schleuse ein, um die Angelegenheit zu klären.

Manchmal müsse er die Besucher des Landgerichts auch abweisen. „Es gibt nicht oft Streitereien. Aber Leute, die sich nicht in die Tasche gucken lassen, müssen wieder gehen“, sagt er. Auch Betrunkene müssten häufig draußen bleiben. „Ob die reinkommen, muss dann der Richter entscheiden, mit dem sie einen Termin haben“, erklärt Lohaus. Einige Personen, die Lohaus durch die Schleuse lässt, kommen bei ihm nicht wieder raus. „Die dürfen den Hinterausgang nehmen.“ Von dort geht es geradewegs in den Knast.