Küppersmühle und kein Ende: Gestern musste sich das Landgericht erneut mit dem ehemaligen Mühlenkomplex am Innenhafen auseinander setzen. Und zumindest indirekt ging es wieder um den gescheiterten Ausbau des Museums. Wegen der Dauerbaustelle hatte der ehemalige Pächter des Restaurants Küppersmühle die Pacht gekürzt. Der Eigentümer Gebag verklagte ihn auf Zahlung von rund 57.000 Euro.
Schon im Vorfeld des Verfahrens hatte die Gebag dem Gastronomen, der das Restaurant 2004 übernahm und Mitte 2011 aufgab, einen erheblichen Teil von ursprünglich 113.000 Euro Rückstand erlassen. Vor Gericht ging es nun noch um Forderungen für den Zeitraum Dezember 2010 bis Juli 2011. Der Pächter habe den Vertrag im Mai 2009 verlängert, als die Baustelle nebenan schon im vollen Betrieb war, und könne sich nicht darauf berufen, eine Beeinträchtigung nicht erwartet zu haben, so ein Argument der Gebag. Außerdem könne man nicht abschätzen, inwiefern die Qualität der Gastronomie etwas mit dem Umsatzrückgang zu tun habe.
Erheblicher Image-Verlust
Der Gastronom sah als Ursache für die Einbußen stattdessen neben einer erheblichen Belästigung durch Lärm und Baustellenverkehr einen von der Gebag verschuldeten Image-Verlust an. „Je länger sich die Sache hinzog und je teurer der Kubus wurde, desto mehr hat die Küppersmühle an positivem Image verloren. Das haben viele auch auf das Restaurant bezogen.“ Er sei davon ausgegangen, dass die Bauarbeiten 2010 abgeschlossen werden sollten. „Man hatte mir sogar geraten, zusätzliches Personal für den erwarteten Besucheransturm einzustellen.“
Die Vorsitzende der 2. Zivilkammer hielt eine Mietminderung grundsätzlich für berechtigt. „Der Beklagte musste davon ausgehen, dass der Kubus zum Kulturhauptstadtjahr 2010 fertig sein würde.“
Relativ rasch hatten die Parteien erklärt, einen Vergleich schließen zu wollen. Der Streit um Höhe und Raten dauerte dafür um so länger. Nach anderthalb Stunden und mehrfacher Unterbrechung des Prozesses folgten die Beteiligten schließlich einem Vergleichsvorschlag der Vorsitzenden: Der Gastronom muss bis Ende 2014 noch insgesamt 30.000 Euro an die Gebag zahlen. Die Geschäftsführung der Gebag muss allerdings noch zustimmen.