Eine Person liege verletzt im Kantpark, teilte ein Anrufer der Polizei am 1. April mit. Der Verletzte lag allerdings nicht, sondern saß auf einer Bank, telefonierte und wollte sich durchaus nicht von Polizei und Sanitätern stören lassen. Dass ihn zwei Messerstiche in den Rücken getroffen hatten, von denen einer die Lunge durchdrang, begriff der Mann offenbar erst später. Als mutmaßlicher Täter muss sich nun ein 31-jähriger Litauer aus Mülheim vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten.
Im Rahmen eines Streites soll der Angeklagte einen 37-Jährigen attackiert haben. Der Verletzte brachte sich vor weiteren Stichen hinter einem Baum in Sicherheit und der Angeklagte soll von ihm abgelassen haben, nachdem ein bislang unbekannter Begleiter ihn dazu aufgefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Doch die Schwurgerichtskammer gelangte zu der Auffassung, dass angesichts der Tatumstände von einem Rücktritt des 31-Jährigen vom Tötungsversuch auszugehen sei. Es verwies den Fall als gefährliche Körperverletzung an eine allgemeine Strafkammer.
Klar ist nach dem gestrigen Auftakt nur: Der Fall spielt im Drogen- und Alkoholiker-Milieu, das sich - zum Leidwesen vieler Kritiker - mitten in Duisburg rund um das Lehmbruck-Museum etabliert hat. Und weil das so ist, strotzen der Angeklagte und die Zeugen nicht gerade vor Redseligkeit.
Der Mülheimer beantwortete die Anklage mit Schweigen. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass sein Mandant sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Sache äußern wolle. Möglicherweise sei er dann auch mit einer psychiatrischen Begutachtung einverstanden, die er bislang verweigerte.
Auch der Geschädigte wollte im Zeugenstand nicht mehr viel sagen, nachdem ihm klar geworden war, dass er dazu möglicherweise auch Einblicke in seine Drogengeschäfte hätte geben müssen. Hintergrund der Tat soll ein Streit um Geld sein: Der Geschädigte, der damals im Gefängnis saß, soll dem Angeklagten 50 Euro geschickt haben, um damit Schulden zu bezahlen. Doch das Geld soll nie angekommen sein.
Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.