Problemhaus-Besitzer klagt gegen Müllgebühr in Duisburg
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Duisburg. Am Mittwoch wird über die Klage eines Duisburger Hauseigentümers gegen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg verhandelt. Der Eigentümer der Problemhäuser legte Beschwerde ein, da ihm durch die ständige Müllentsorgung mittlerweile Zusatzkosten im fünfstelligen Bereich in Rechnung gestellt werden.
Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgerichts Düsseldorf über die Klage eines Duisburger Hauseigentümers gegen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg.
Hintergrund sind Abfallgebühren, welche die Wirtschaftsbetriebe gegen den Kläger wegen erhöhten Müllaufkommens und der ständigen Entsorgung vor dessen Häusern In den Peschen/Beguinenstraße in Bergheim in Rechnung stellen. Der Eigentümer der „Problemhäuser“ hatte beantragt, dass ein Teil seiner Gebühren erlassen wird, was die Wirtschaftsbetriebe abgelehnt hatten.
Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung der Kläger vorträgt, er habe seit etwa einem Jahr enorme Kosten durch die Unterbringung von ausländischen Mitbürgern in seinen Häusern. Allein die Kosten der Abfallentsorgung seien unerschwinglich. Bisher habe er alle Zusatzkosten selber tragen müssen. Es geht um einen mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr.
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