„Besser befristet beschäftigt als arbeitslos“: Mit den Ergebnissen einer Studie will der Unternehmerverband der Kritik an befristeten Arbeitsverhältnissen begegnen. „Durch Zeitverträge können Betriebe personaltechnisch flexibel agieren. Sie sind aber vor allem eine Chance für Arbeitslose und Geringqualifizierte“, erklärt Wolfgang Schmitz, der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

Zeitverträge seien keinesfalls eine Einbahnstraße, verweist Schmitz auf eine neue Studie: Danach steige die Chance, aus einer befristeten in eine unbefristete Beschäftigung übernommen zu werden. Wurden 2009 noch 30 Prozent der zunächst befristet angestellten Arbeitnehmer unbefristet übernommen, lag dieser Anteil im Jahr 2012 indes schon bei 39 Prozent.

Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Wenn vier von zehn Beschäftigten durch einen befristeten Vertrag später unbefristet und damit dauerhaft in Lohn und Brot kommen, ist das ein großer Erfolg“, bewertet Schmitz die neuen Zahlen. Es zeige auch, wie verantwortungsvoll die Unternehmen mit diesem personalpolitischen Instrument umgehen.

„In Zeiten von Fachkräfteengpässen ist es im Interesse der Unternehmen, die Mitarbeiter an sich zu binden, die sich bewährt und bewiesen haben“, so der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes weiter. Dieser berät 700 Mitgliedsunternehmen im Arbeitsrecht und in der Tarifpolitik: Außerdem vertritt Schmitz ihre wirtschaftspolitischen ­Interessen etwa in der Arbeitsmarktpolitik.

Stärkung der Sozialkassen

Laut der IAB-Studie lag die Zahl der befristet Beschäftigten 2012 bei rund 2,7 Millionen – das ist knapp jeder Zehnte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Befristete Arbeitsverträge sind ein wesentlicher Baustein des aktuellen Beschäftigungswunders in Deutschland. Wer angestellt statt arbeitslos ist, stärkt die Sozialkassen“, so die Meinung von Schmitz.

Aus einer Sicht stelle das deutsche Befristungsrecht aber ein Beschäftigungshemmnis dar: „Politik und Gesetzgebung müssen unnötige Hürden abbauen.“ So übererfüllt die deutsche die europäische Rechtsprechung, was etwa den Zeitraum angeht, nachdem ein Arbeitnehmer beim gleichen Unternehmen erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen darf. Schmitz schlägt zudem eine Regelung vor, wonach drohende Arbeitslosigkeit ausreicht, um eine Befristung ohne Sachgrund eingehen zu können. „Das würde ganz eindeutig zu mehr Beschäftigung und weniger Arbeitslosigkeit führen“, glaubt Schmitz.