Die Richter am Duisburger Sozailgericht kommen kräftig ins Schwitzen. Vor allem seit der HartzIV-Gesetzgebung. Nie zuvor sahen sich die Richter innerhalb eines Jahres 11 210 neuen Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz gegenüber. In 3 957 Fällen mussten sich die Richter mit dem Thema Grundsicherung für Arbeitssuchende (ArbeitslosengeldII-Bezieher) befassen. „Mittlerweile”, so Präsident Albert Stürmer, „sind neun Kammern mit dem Thema befasst”. Vor vier Jahren, als das Gesetz in Kraft trat, waren es zwei. Allein im letzten Jahr nahmen die Fallzahlen um 25 Prozent zu.

Die Richter entscheiden auch über Streitfälle im Bereich der Sozialversi cherung, des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts. 27 Richter und 60 Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst sind im Dauerstress, um Streitigkeiten zu bearbeiten. Immerhin sind die Duisburger zuständig für den gesamten Niederrhein und die Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim und Essen.

Für fast 45 Prozent der Kläger endete der Rechtsstreit erfolgreich, beziehungsweise mit einem Vergleich. Von der Erhebung der Klage bis zum Abschluss vergehen durchschnittlich 13 Monate. 12,4 % der Kläger müssen 24 Monate und länger warten. Allerdings sind 28,5 % der Fälle in weniger als sechs Monaten erledigt.

Bei der Grundsicherung sind die Streitpunkte in erster Linie die Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizkosten. Das Problem in den neun Kammern: Die Klage-Eingänge sind so zahlreich, dass die Richter mit den Entscheidungen nicht nachkommen. So verblieb im letzten Jahr ein Bestand von 2800 Fällen, der in diesem Jahr aufgearbeitet werden muss. Es fehlt trotz Aufstockung noch an Personal.

Stolz ist Stürmer auf die Arbeitsleistung seiner Kolleginnen und Kollegen: „Sie gehen bis an die Grenze. 10773 Fälle konnten erledigt werden”. So hat jeder Richter durchschnittlich 393 Verfahren abgeschlossen.