Die Entlassung aus dem Gefängnis hatte ein 42-jähriger Viersener auf sehr eigene Weise gefeiert: Zehn Tage lang trank er hemmungslos, um sich am Schluss als führendes Mitglied des Motorradclubs „Hell’s Angels“ auszugeben und einen offenbar reichlich überforderten 38-jährigen Duisburger zu erpressen - um Sekt und Zigaretten. Mit Ach und Krach kam der 42-Jährige gestern in zweiter Instanz um einen längeren Aufenthalt hinter Gittern herum.
Von der Wohnung einer Bekannten in Duisburg aus hatte der Angeklagte den Geschädigten, von dem er nur die Telefonnummer kannte, angerufen: „Komm sofort hierher und bring Sekt und Zigaretten“, befahl er und gab sich als Vize-Präsident der Rocker aus. „Wenn du es nicht tust, stehen 20 Mann vor deiner Wohnung und verwandeln sie in eine mexikanische Würfelbude.“
Der verdatterte Angerufene tat, was von ihm verlangt wurde. Mit dem Erfolg, dass der Angeklagte auch noch Schulden in Höhe von mehreren Tausend Euro erfand, die der 38-Jährige bei ihm hätte. Im Falle der Nichtzahlung drohe der Tod, lallte der 42-Jährige. Doch statt das Geld zu besorgen, schaltete der Erpresste die Polizei ein.
Das Amtsgericht hatte für diese Art Spaß wenig Verständnis gezeigt. Es verurteilte den zahlreich vorbestraften 42-Jährigen - er saß insgesamt schon 12 Jahre seines Lebens hinter Gittern - im Januar wegen Erpressung und versuchter Erpressung zu 21 Monaten Gefängnis. Der legte Berufung ein. „Es war alles Quatsch“, entschuldigte sich der auch schon in erster Instanz rückhaltlos geständige Angeklagte gestern erneut. „Ich war total besoffen.“
Die Reue wäre wohl zu wenig gewesen, hätte sich der Angeklagte inzwischen nicht auch - erstmals in seinem Leben - um therapeutische Hilfe bemüht. Er wolle und müsse seine Alkoholabhängigkeit los werden, so die Erkenntnis des 42-Jährigen, zu der ihm wohl nicht zuletzt seine patente Lebensgefährtin verhalf.
Das Gericht sah Erkenntnis und Bemühen als hoffnungsvollen Schritt zur Besserung. Alle beteiligten Juristen waren sich schnell einig, dass 21 Monate Knast wenig hilfreich seien. Die Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, ebenso eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Als Bewährungsauflage muss der 42-Jährige dafür eine ambulante Alkoholentwöhnung absolvieren und den Weisungen der Ärzte und der Führungsaufsicht Folge leisten.