Mit dem heutigen Donnerstag geht das Sozialgericht Duisburg in sein fünftes Jahr ohne einen Präsidenten. Am 31. Juli 2009 ging Albert Stürmer in den Ruhestand, und seitdem mussten sich Verwaltungsrichter in zwei Instanzen und schließlich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem juristischen Gerangel um die Nachfolge beschäftigen. Nach zwei ergebnislosen Bewerbungsverfahren, in denen Senatsvorsitzender Ulrich Scheer vom Landessozialgericht Essen und Dr. Martin Kühl, bei der Bewerbung noch Vizepräsident des SG Aachen und heute LSG- Pressedezernent ihren Hut in den Ring geworfen hatten, leitete das Land im Dezember 2012 das dritte Bewerbungsverfahren ein.

Der Favorit des Landes, Dr. Martin Kühl, war nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Konkurrenten Scheer in Karlsruhe von seiner Bewerbung zurückgetreten. Doch dann tauchte mit Peter Brückner, Präsident des Sozialgerichts Düsseldorf, ein neuer Bewerber für den Präsidentenstuhl in Duisburg auf. Von den Anforderungen ähnlich hoch zu bewerten, wie der vom Land bis dato nicht favorisierte LSG-Vorsitzende Ulrich Scheer. Doch dessen „Hauptsacheverfahren“ gegen das Land beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (AZ 12 K 3320/12) ist bis heute nicht entschieden.

Kann das Land das dritte Bewerbungsverfahren mit der Ernennung des Düsseldorfer Präsidenten abschließen? Zu dieser rechtlich interessanten Frage müsse sich das Land innerhalb von sechs Wochen äußern, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Mitte Juni. Diese sechs Wochen sind so gut wie rum.