Duisburg. .

Ab 1. August gilt der Rechtsanspruch auf U-3-Betreuung. Allerdings nur für die Kinder die bereits ein Jahr alt sind. Die Stadt hat die geforderte Quote an Plätzen in der U-3-Betreuung erfüllt. Ebenfalls ab August wird das Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro im Monat gezahlt.

Sechs Anträge liegen der Stadt derzeit aber nur vor. Gezahlt wird für Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden. Jugendamtsleiter Bernd Fastabend schätzt, dass nach dem offiziellen Start des Betreuungsgeldes die Nachfrage in den nächsten Monaten steigen wird. Wie viele Anträge es geben wird, kann er nicht abschätzen. „Wir haben jährlich rund 4000 Geburten in Duisburg“, sagt er. Theoretisch könnten alle Eltern für ihr Kind im Alter von 15 Monaten bis drei Jahre das Betreuungsgeld beantragen, wenn sie keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz haben.

Insgesamt hält die Stadt 3014 Plätze für die Betreuung der Ein- und Zweijährigen bereit. Davon 2089 in Kindertageseinrichtungen und 925 in Tagespflege. Das entspricht nach Angaben der Verwaltung einer Quote von 37 Prozent. Diese Kinder und auch die von Arbeitslosengeld-II-Empfängern seien vom Betreuungsgeld ausgeschlossen. Die Mitarbeiter der Stadt seien gut auf den möglichen Ansturm vorbereitet und hätten eine Schulung zum Thema Betreuungsgeld besucht.

Da man im Jugendamt davon ausgeht, dass der Bedarf weiter steigen wird, ist geplant, in den nächsten Jahren weitere 500 U-3-Plätze einzurichten. Für Kinder unter einem Jahr, die keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, hält die Stadt 250 Plätze bereit. Für Kinder über 3 Jahre hält die Stadt 11 874 Plätze vor.