Ab August wird in Duisburg der Globalantrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführt. Er wird den bisherigen Grundantrag, der für jedes Kind extra ausgefüllt werden musste, ersetzen. Mit nur einem Antragsformular und wenigen Kreuzchen sichern Eltern künftig ihren Kindern die Ansprüche auf das Bildungspaket.

Einmal eingereicht, gilt der Globalantrag genauso lange wie der Bescheid über Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag (meistens also zwischen sechs und zwölf Monaten). Anschließend muss auch der Globalantrag jeweils neu gestellt werden.

Der Globalantrag ersetzt jedoch nicht die Vorlage von Nachweisen. Stadtdirektor Reinhold Spaniel: „Damit Leistungen aus dem Bildungspaket gewährt werden können, müssen auch zukünftig die nötigen Unterlagen wie zum Beispiel die Mitgliedsbescheinigung des Sportvereins vorgelegt werden. Wichtig ist, dass das während des Bewilligungszeitraumes geschieht.“

Im Internet unter www.duisburg.de/ kann ab August das neue Formular heruntergeladen werden. Auch in den Bezirksämtern und beim Jobcenter Duisburg können der Antrag abgeholt bzw. abgegeben werden.