Duisburg. Eine Sprachschule in Lünen soll gegen Zahlung von je 1000 Euro Hunderten von Einbürgerungswilligen beim Bestehen des Sprachtests “geholfen“ haben. Auch Duisburger sollen sich mit solch erkauften Sprachzertifikaten die Einbürgerung erschlichen haben. Zwei Männer aus Hochfeld stehen deshalb nun vor dem Amtsgericht.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, muss dafür nicht nur Kenntnisse über Land und Leute haben. Er muss auch nachweisen, dass er ausreichend Deutsch beherrscht. Eine Sprachschule in Lünen soll in großem Stil ausgeholfen haben: In den Jahren 2010 und 2011 soll sie gegen Zahlung von je 1.000 Euro Hunderten von Einbürgerungswilligen beim Bestehen des Sprachtests „geholfen“ haben. Am Donnerstag standen zwei 36 und 56 Jahre alte Männer aus Hochfeld wegen Erschleichens der Einbürgerung vor dem Amtsgericht, weil sie ihr Sprachzertifikat erkauft haben sollen.
Die beiden aus dem Irak stammenden Männer beteuerten ihre Unschuld. Beide hatten den Sprachtest im ersten Anlauf nicht bestanden. Beide hatten das Institut in Lünen angeblich aufgesucht, weil man dort keine lange Wartezeit gehabt habe. Sie hätten nur die normale Anmeldegebühr von 120 Euro entrichtet, erklärten sie dem Richter - der große Probleme hatte, sich mit den Angeklagten zu verständigen.
In rund 900 Fällen wurden Zertifikate manipuliert
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Aufklärung hatte sich vor allem der Staatsanwalt von der Vernehmung eines früheren Angestellten der Sprachschule in Lünen erhofft. Doch der 34-Jährige wusste nicht nachvollziehbar zu erklären, wieso er die beiden Angeklagten bei früheren Vernehmungen durch die Polizei belastet hatte. Dafür gewährte der Mann spannende Einblicke in das Prozedere der Schule: In rund 900 Fällen, so seine Schätzung, seien dort Sprachzertifikate manipuliert worden. In den meisten Fällen besserten die Prüfer später die Tests aus. In Ausnahmefällen legten sie die komplette Prüfung für „Kunden“ ab. Aus Duisburg sei aber kaum jemand gekommen, so der Zeuge.
Den 36-Jährigen sprach der Amtsrichter am Ende des mehrstündigen Verfahrens aus Mangel an Beweisen frei. Es sei trotzdem zu befürchten, so der Anwalt, dass sein Mandant nun nochmals von der Ausländerbehörde überprüft werde. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten wurde zum Zwecke weiterer Ermittlung ausgesetzt.