Eine unglückliche Beziehung und ein Todesfall warfen einen 27-jährigen Hüttenheimer im vergangenen Jahr aus der Bahn. Er griff zum Alkohol. Doch das machte die Sache nur noch schlimmer. In angetrunkenem Zustand beging er mehrere Straftaten, für die er gestern vor dem Amtsgericht mit einem blauen Auge davonkam.
Innerhalb weniger Wochen war der 27-Jährige im November 2012 gleich fünfmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. An das Tragen von Waffen war die ehemalige Sicherheitsfachkraft gewöhnt. Dass man die beiden Gaspistolen, von denen er eine sogar sichtbar in einem Holster spazieren getragen hatte, zwar frei kaufen und besitzen darf, zum Führen aber einen kleinen Waffenschein benötigt, hätte der Mann allerdings wissen müssen. Prompt wurde er zweimal erwischt.
Hinzu kam eine Schwarzfahrt mit der Straßenbahn. Am Anfang und am Ende der Auflistung in der Anklageschrift standen zwei Diebstähle: Am 1. November hatte der 27-Jährige an einer Tankstelle im Duisburger Süden eine Flasche Weinbrand geklaut, am 29. November in einem Supermarkt in Hochfeld fünf kleine Flaschen Korn ohne Bezahlung eingesteckt. Beide Male war er erheblich angetrunken gewesen.
„Ich lebte in einer unglücklichen Beziehung. Dann ist auch noch meine Oma gestorben“, berichtete der reumütige Angeklagte. „Da habe ich angefangen zu saufen - aber richtig.“
Es kam, was kommen musste: Der Job ging flöten, Gesetzesverstöße häuften sich. Zur Jahreswende habe er eingesehen, dass es so nicht weiter ging, so der 27-Jährige. „Ich habe eine Entgiftung gemacht, mich auf eigenen Wunsch unter gesetzliche Betreuung stellen lassen.“ Inzwischen ist er trocken, hat sich längst von seiner früheren Freundin getrennt und hat vor kurzem eine neue Liebe gefunden. „Wir wollen heiraten.“
Die Gesamtumstände und das Geständnis stimmten die Strafrichterin milde. Sie verurteilte den Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe von 1400 Euro (140 Tagessätze zu je 10 Euro). Der Hartz-IV-Empfänger will nun eine Umwandlung der Strafe in Arbeitsstunden beantragen.