Ein Prozess um Schadenersatz für einen zerstörten Scheibenwischer ist normalerweise nicht dazu geeignet, erhöhtes mediales Interesse zu erzeugen. Anders sah das gestern vor dem Landgericht aus, schließlich ging es um einen Firmenwagen der Firma Alltours, der beschädigt worden war, als Firmenchef Willi Verhuven am 21. März 2012 am Innenhafen einen Polizisten auf die Motorhaube genommen hatte. Obwohl Verhuven wegen Widerstands und fahrlässiger Körperverletzung zu 25.000 Euro Gedstrafe und Fahrverbot verurteilt wurde, wollte Alltours den Schaden am Wagen vom Land NRW ersetzt haben. Dieser Versuch schlug gestern kräftig fehl.

Streitwert: 438 Euro

Willi Verhuven war zum Leidwesen mancher Medien-Vertreter nicht persönlich zum Prozess erschienen. Und zu sagen hatten die Anwälte auch nichts mehr. Sie nahmen lediglich Bezug auf die zuvor ausgetauschten Anträge und Schriftsätze, auf deren Grundlage der Richter entschied. Er brauchte dafür keine drei Minuten: „Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten trägt der Kläger“, lautete das Urteil.

Die Klägerin, also Alltours, habe den Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 438 Euro mit pflichtwidrigem Verhalten des Polizisten begründet: Aus Wut über das Verhalten Verhuvens habe der Beamte den Scheibenwischer abgerissen und damit auf das Auto eingeschlagen, referierte der Richter. Laut Bundesgerichtshof bestehe eine Haftung des Dienstherren aber nur dann, wenn die Schadensverursachung einen äußeren wie innerer Zusammenhang mit den Aufgaben des Beamten habe.

Der äußere Zusammenhang - Einsatz als Sperrposten zur Absicherung einer Demonstration - sei zweifellos gegeben, so der Vorsitzende. Von einem inneren Zusammenhang könne, wenn der Beamte gleichsam aus Rache gehandelt habe, allerdings nicht die Rede sein. Das Land stehe daher nicht in der Haftung, sei schlicht der falsche Adressat für die Klage. „Das Urteil beruht nur auf Parteienvortrag“, betonte der Vorsitzende. „Damit ist nicht gesagt, was wirklich passiert ist.“

Alltours will erneut klagen

Eine Begründung, die bei der Rechtsvertreterin von Alltours, Dr. Katja Kuck, gelinde gesagt wenig Begeisterung auslöste. Das Unternehmen hatte nämlich zunächst Klage gegen den Polizisten beim Amtsgericht erhoben, sie nach einem recht eindeutigen Hinweis des Gerichts aber in eine Staatshaftungklage gegen das Land umgewandelt, die vor dem Landgericht verhandelt werden musste.

Alltours kündigte gestern per Pressemitteilung an, weiterhin Schadenersatz zu fordern. Nun soll wieder vor dem Amtsgericht gegen den 47-jährigen Polizisten persönlich geklagt werden.