Duisburg. . Vier Jugendliche kletterten in den Ruinen der ehemaligen Thyssen-Sinteranlage in Duisburg. Dabei stürzte ein 15-jähriges Mädchen in den Tod. Sie hatten alle Warnhinweise ignoriert. Das Gelände gehört einer NRW-Gesellschaft - einen Wachdienst gibt es nicht.

Die Botschaft ist unmissverständlich: „Unbefugten Zutritt verboten, Lebensgefahr!“ Dutzende dieser Schilder hängen an dem Metallzaun, der das Gelände am Rande der Helmholtzstraße zwischen Untermeiderich und Beeck umgibt.

Vier Jugendliche (13 bis 16 Jahre) ignorierten am vergangenen Donnerstag die Warnhinweise und gelangten offenbar durch ein Schlupfloch auf das über 30 Hektar große Areal, auf dem seit Jahrzehnten die Überreste der ehemaligen Sinteranlage von Thyssen vor sich hin rotten. Dieser verbotene Ausflug endete in einer tödlichen Tragödie: Eine 15-Jährige verlor beim Balancieren über einen demontierten Verbindungssteg zwischen zwei Gasreinigungsbehältern plötzlich den Halt und stürzte mehr als 20 Meter in die Tiefe. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Extra die Bodensegmente entfernt

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass die Gruppe über eine Feuerleiter in den höher gelegenen Teil eines alten Gebäudes gelangt war. „Der untere Teil der Feuerleiter war sogar extra eingekürzt, damit da niemand mehr hochkraxeln kann. Doch jemand hat ein Seil daran befestigt, an dem man sich bis zum unteren Leiterbeginn hochhangeln konnte“, erklärte Polizeisprecher Joachim Wawrzeniewski auf WAZ-Anfrage.

Weitere Vorsichtsmaßnahme: Aus dem besagten, etwa fünf Meter langen Verbindungssteg wurden extra alle Bodensegmente entfernt, damit kein Eindringling mehr zwischen den Gasreinigungsbehältern hin und her laufen konnte. Doch die Gruppe nutzte die verbliebenen Stahlstreben, um ohne Boden unter den Füßen in schwindelerregender Höhe herüber zu balancieren. Dabei kam es zum tragischen Absturz des Mädchens.

Grundstück gehört dem Unternehmen NRW Urban

Die Mutter (39) wurde am Abend von Polizei und Notfallseelsorger informiert. Die drei anderen Jugendlichen, die das Unglück miterlebten, stehen unter Schock und können laut Polizei erst in einigen Tagen genau vernommen werden.

Das Grundstück gehört dem Unternehmen NRW Urban, einer 100-prozentigen Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW und Nachfolgerin der LEG-Stadtentwicklung. Sie fungiert als eine Art Treuhänder des Grundstückfonds und steht dem Land, den Kreisen und den Kommunen etwa bei der Revitalisierung von Gewerbe- und Industriebrachen zur Seite.

Verkehrssicherung des Geländes ist Pflicht des Eigentümers

„Wir betreuen rund 200 Grundstücke in ganz NRW, aber dies ist der erste tödliche Unfall überhaupt in über 30 Jahren“, sagte Prof. Dr. Rolf Heyer, der Geschäftsführer von NRW Urban. Besagtes Gelände an der Helmholtzstraße habe man im Jahr 1995 von Thyssen erworben. 2003 sei dann laut Heyer die Entscheidung seitens der Stadt Duisburg gefallen, dass es für diese Brache kein Entwicklungskonzept geben soll. Stattdessen sollte sie als Ausgleichsfläche dienen, deren Einrichtung nach der Ikea-Ansiedlung in Meiderich zwingend vorgeschrieben war.

Die Verkehrssicherung des Geländes zählt zu den Pflichten des Eigentümers. „Für ein so großes Areal gibt es keine 100-prozentige Garantie, dass es keine Schlupflöcher gibt“, so Heyer. Mitarbeiter des Unternehmens würden „mehrmals im Jahr“ den teils mit Stacheldraht gesicherten Metallzaun und das Gelände kontrollieren. „Einen Wachdienst, der jeden Abend patroulliert, haben wir aber nicht.“