Für Verbesserungen im Wohnungsbestand erhält Duisburg in diesem Jahr 2,41 Millionen Euro zinsgünstige Landesmittel. Stadtdirektor und Sozialdezernent Reinhold Spaniel freut sich über die „günstigen Konditionen“: Die Darlehen werden mit 0,5 Prozent Zinsen, 2 Prozent Tilgung und einem Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent für einen Zeitraum von zehn oder 15 bis 25 Jahren gewährt.
Förderfähig sind verschiedene Maßnahmen:
— Wohnungen barrierefreier machen, also zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Aufzuges oder eine Rampe.
– Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, zum Beispiel Fassadensanierung und Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung; dabei gelten Einkommensgrenzen.
– Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten Kohlendioxid-Einsparung wie die Wärmedämmung der Außenwände, der Kellerdecke oder der Einbau von Fenstern und Außentüren.
Für die verschiedenen Bereiche können Darlehen von 15 000 Euro bis 40 000 Euro gewährt werden, dabei darf ein bestimmter Prozentsatz an den förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. Ebenfalls abhängig von der Maßnahme ist, ob Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten.
Stadtdirektor Spaniel unterstützt diese Förderung, weil damit viele Wohnungen, etwa durch den Abbau von Barrieren und Verbesserung der Energieeffizienz, nachhaltig verbessert werden können. Eigentümer, die an einer Förderung interessiert sind, wenden sich an das Amt für Soziales und Wohnen. Informationen unter 0203/283-3741 oder -2440.