SPD „irritiert“ über neuen Stadion-Chef des MSV Duisburg
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Duisburg. Zoff um den neuen Stadiongeschäftsführer des MSV: Zu dem machten die Gesellschafter Jochen Vogel, Partner der Unternehmensberatung Buchalik-Brömmekamp. Deren Inhaber Lutz Brömmekamp soll in der Stadiongesellschaft die Interessen der Stadt vertreten. „Ein sehr ungewöhnlicher Vorgang“, sagt die SPD.
„Im höchsten Maße irritiert“ und verärgert äußerte sich am Mittwoch der SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Mettler über die Besetzung der neuen MSV-Stadiongeschäftsführung.
Wie die NRZ am Montag berichtete, haben die Stadiongesellschafter Professor Dr. Jochen Vogel als neuer Stadiongeschäftsführer eingesetzt. Vogel ist Partner der Unternehmensberatung Buchalik-Brömmekamp, Inhaber dieser Firma ist Dr. Utz Brömmekamp, der in der zuständigen Stadionprojektgesellschaft die Interessen der Stadt zu vertreten hat.
„Das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Geschäftsführer in einer städtischen Gesellschaft im Namen der Stadt seinen Partner aus seiner privaten Firma als Geschäftsführer installieren lässt“, kommentiert Mettler die Personalie. „Da spielt es überhaupt keine Rolle, welche Gründe es gegeben oder wer da zugestimmt hat. Wir erwarten beim Rettungsversuch des MSV transparente Abläufe, da die Stadt und ihre Vertreter in den zuständigen Aufsichtsgremien darauf auch vertrauen müssen. So etwas geht nicht. Bei uns besteht Klärungsbedarf.“
Vogels erste Unterschrift entscheidet über das MSV-Schicksal
Der SPD-Fraktionschef sei überzeugt, dass die Rechnungsprüfer diesen Vorgang „als sehr kritisch“ einstufen würden: „Wenn das Schule macht, könnten ja alle unsere städtischen Geschäftsführer private Beratungsfirmen gründen und deren Partner in entsprechenden Beteiligungsgesellschaften als Geschäftsführer einsetzen lassen.“
Die erste Amtshandlung von Jochen Vogel wird übrigens für den MSV eine entscheidende sein: Der neue Geschäftsführer muss per Signatur bestätigen, dass der Verein für die kommende Drittliga-Saison in der Arena nur die Nebenkosten zahlen muss. Eine entsprechende Bestätigung, die vom Geschäftsführer der Stadion-Gesellschaft unterschrieben ist, verlangt der DFB im laufenden Lizensierungsverfahren. (ib)
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