Duisburg. .

Eine Mehlstauballergie ist unter Bäckern keine seltene Erkrankung. Und sie macht auch nicht vor dem Führungspersonal größerer Betriebe Halt. Uwe Bolten war bis 2009 Geschäftsführer des gleichnamigen Bäckerei-Unternehmens.

Dann habe ihm die Allergie die Ausübung seines Berufes unmöglich gemacht, so der 56-Jährige. Doch um die Zahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente muss er jetzt vor dem Landgericht kämpfen.

826.000 Euro beträgt der Streitwert der Klage, die Bolten gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung führt. Während die Berufsgenossenschaft die Allergie bereits als Berufserkrankung anerkannte und eine kleine Rente ausbezahlt, verweigert die private Berufsunfähigkeitsversicherung bislang die Zahlung.

Streitwert: 826.000 Euro

Er leide seit zehn Jahren unter der Allergie, berichtete der Kläger gestern vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts. Es sei immer schlimmer geworden. 2009 sei er schließlich krank geschrieben worden, habe seine Tätigkeit nicht mehr ausüben können. „Mir schwoll die Nase zu, die Augen juckten und ich hatte Hautausschlag, sah zeitweise wie ein Streuselkuchen aus.“

Seine Aufgabe als für Produktion und Versand zuständiger Geschäftsführer des Familienbetriebes habe ihn immer wieder in die Halle geführt: Dort habe er die Koordination der Abteilungen überwacht, Mitarbeitergespräche geführt, sich von Lieferanten neue Waren zeigen lassen und bei der Erprobung neuer Produkte mitgewirkt. In der Halle gebe es praktisch keine abgetrennten Räumlichkeiten, in denen nicht Mehl herumschwirre.

Der Vertreter der Versicherung verwies dagegen auf Büros im ersten Stock des Produktionsgebäudes, die ohne Mehlbelästigung nutzbar seien. Außerdem zweifelt er grundsätzlich Boltens Klagerecht an, da nicht er, sondern die Bolten GmbH Versicherungsnehmer sei. Der Anwalt forderte, die Klage abzuweisen. „Außerdem bestreiten wir alles, was hier heute vorgetragen wurde.“

Im August will die Richterin entscheiden, wie das Verfahren weitergehen soll. Es zeichnet sich ein langer und aufwändiger Rechtsstreit ab, bei dem Zeugen vernommen und zudem Gutachten erstellt werden müssen.