Viele Tränen flossen gestern vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Das Jugendschöffengericht musste sich mit einem Unfall mit tragischen Folgen befassen: Weil eine 19-jährige Auszubildende aus dem Duisburger Süden eine Verkehrssituation falsch eingeschätzt hatte, musste ein 44-jähriger Familienvater sterben.

Die 19-Jährige war am Abend des 15. November 2012 aus Richtung Süden kommend von der Ehinger Straße nach Links in eine Hauseinfahrt abgebogen. Ihr Auto kollidierte mit einem Motorroller, der Richtung Norden unterwegs war. Der Zusammenprall war so stark, dass der Zweiradfahrer eine Reihe schwerster Verletzungen erlitt, von denen beinahe jede für sich allein bereits tödlich gewesen wäre: Sein Schädel und sein Genick brachen, die Milz und die Große Herzvene rissen.

„Ich habe ihn noch gesehen“, so das wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Mädchen unter Tränen. „Aber ich dachte, dass ich noch vor ihm einbiegen kann.“ Wenn sie es nur könne, würde sie den Moment zurückholen und den schrecklichen Unfall ungeschehen machen.

Tränen flossen auch bei der Ehefrau des Getöteten, die als Nebenklägerin auftrat „Ich habe meinen Ehemann und besten Freund und den Vater meines achtjährigen Sohnes verloren. Ich verstehe nicht, wieso die Angeklagte nie den Kontakt zu mir gesucht hat.“ Der Verteidiger hatte die Erklärung: Seine Mandantin könne das noch nicht, werde selbst mit dem Unfall nicht fertig. „Ich habe sie zur Trauma-Ambulanz nach Essen geschickt.“

„Ein Fall mit viel Emotionen und wenig Strafrecht“, brachte der Vorsitzende die Sache auf den Punkt. Die tragischen Folgen seien für alle Beteiligten gravierend. Die Schuld der Angeklagten sei im Gegensatz zu anderen Taten, bei denen Fahrer leichtsinnig mit überhöhter Geschwindigkeit oder alkoholisiert Unfälle verursachen, aber vergleichsweise gering.

Die Juristen taten sich denn auch schwer, ein angemessenes Urteil zu finden. Letztlich wurde die Auszubildende, die noch bei den Eltern lebt, nach Jugendrecht verurteilt. Sie wurde verwarnt und mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Obendrein muss sie auf eigene Kosten ein Sicherheitstraining des ADAC absolvieren.