Wer sich gegen Diskriminierungen bei der Wohnungssuche wehren will, der muss laut Hartmut Reiners vom Anti-Rassismus-Informations-Centrum (ARIC) mit langen Verfahren rechnen. „Das schreckt viele ab“, so Reiners. „Aber leider ändert sich dann auch nichts.“
Nachweisen lasse sich eine Diskriminierung am besten durch ein so genanntes telefonisches Testing: Wer eine Wohnungsabsage aus nicht nachvollziehbaren Gründen bekommen habe, solle einen Bekannten ohne Migrationshintergrund bitten, beim Vermieter noch einmal anzurufen. „Das Gespräch muss genau protokolliert werden, Zeitpunkt und Verlauf“, erklärt Reiners. „Wenn dieser Bekannte am Ende eine Zusage bekommt, haben wir eine Handhabe, denn es gibt nun mal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“
Weitere Infos gibt es bei ARIC unter 0203/ 28 48 73 oder im Internet: www.aric-nrw.de