Der Überfall auf eine Tankstelle in Meiderich am 2. August 2012 wirkte echt: Ein maskierter Täter bedrohte einen Angestellten mit einem Messer, zwang ihn, Geld aus der Kasse in eine Plastiktüte zu füllen und schlug ihn nieder. Doch der Tankstellenkassierer und zwei Freunde hatten die Tat zuvor verabredet und geprobt. Vor dem Amtsgericht gab es für das reuige Trio gestern milde Strafen.
Akute Geldnot hatte die drei zur Tatzeit 20 bis 27 Jahre alten Männer auf das gebracht, was die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts als „Schnapsidee“ bezeichnete. Sorgfältig spielten sie den Überfall zuvor durch, bei dem der Kassierer das Opfer, ein Freund den Räuber und der andere den Schmieresteher gab. Sogar der Faustschlag, der den Überfall für Überwachungskameras und mögliche Zeugen besonders echt aussehen lassen sollte, wurde mehrfach geübt. Bei der Tat schickte der falsche Räuber sein Gegenüber dann versehentlich doch zu Boden. Die Beute - 1026 Euro und Zigaretten - teilte das Trio gerecht auf.
„Nach der Tat haben wir uns alle nicht mehr wohl gefühlt“, so die übereinstimmende Bekundung der Angeklagten. Besonders den 25-Jährigen, der seine Hartz-IV-Bezüge als Minijobber an der Tankstelle aufbesserte, plagte das Gewissen. Wenige Wochen nach dem angeblichen Überfall ging der 25-Jährige zur Polizei und klärte die Sache auf.
Die Staatsanwältin forderte angesichts von Reue und Geständnis der Angeklagten nur milde Strafen. Dabei spielte auch der Umstand eine Rolle, dass die drei jungen Männer bereits eine wechselvolle Lebensgeschichte hinter sich haben und alle drei an seelischen Erkrankungen leiden. Für die schauspielerische Leistung gab es keine Pluspunkte, auch wenn der Verteidiger des 25-Jährigen anmerkte, dass sein Mandant, hätte es sich um einen Kurzfilm gehandelt, wohl einen Preis bekommen hätte.
Das Jugendschöffengericht verhängte Geldstrafen: Der Ex-Tankstellenangestellte kam mit 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro), ein bereits wegen kleinerer Delikte vorbestrafter 27-Jähriger mit 900 Euro (90 Tagessätze) davon. Gegen den falschen Räuber, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, setzte das Gericht die Entscheidung über eine Jugendstrafe zur Bewährung aus. Er muss außerdem in den kommenden Monaten 100 Sozialstunden leisten.