Mit einem deutlichen Urteil endete gestern vor dem Landgericht ein Verfahren gegen einen 21-jährigen Hamborner. Wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und versuchten schweren Raubes muss der Mann 12 Jahre ins Gefängnis. Am 14. Dezember 2012 hatte er einen Taxifahrer durch zwei Messerstiche schwer verletzt: Der 50-Jährige verlor das rechte Auge.
Zur Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte heimtückisch und zur Ermöglichung einer Straftat gehandelt: Der arbeitslose und völlig mittellose Angeklagte habe an die Tageseinnahmen des Taxifahrers kommen wollen und den Zeugen zuvor töten wollen.
Am späten Nachmittag des Tattages hatte der 21-Jährige am Meidericher Bahnhof ein Taxi bestiegen und sich zu seiner Wohnanschrift an der Abtei in Hamborn bringen lassen. Als der Taxifahrer die Uhr abstellte, zog der Fahrgast ein 22 Zentimeter langes Küchenmesser, das er im rechten Socken verborgen hatte, und stach ohne Vorwarnung zu.
Der erste Stich, so die Überzeugung der Richter, habe den Taxifahrer ins rechte Auge getroffen, der zweite seine Lunge perforiert. Doch der Plan des Räubers sei fehlgeschlagen, als der 50-Jährige sich wehrte, den Angreifer entwaffnen konnte und laut um Hilfe schrie. Der 21-Jährige flüchtete, stellte sich aber kurz darauf selbst der Polizei.
Bei mehreren Vernehmungen hatte er den Plan eines Raubmordes gestanden: „Taxifahrer sind doch die einzigen Leute, die kurz vor Weihnachten noch Geld haben“, begründete er die Wahl des Opfers und schilderte haarklein, dass er sich bewusst genau hinter den Fahrer gesetzt habe, um unbemerkt die Waffe ziehen und mit größter Wucht zustoßen zu können.
Vor Gericht hatte der Angeklagte bis zuletzt behauptet, er habe den Fahrer nicht töten wollen. Er habe den Mann nur versehentlich getroffen und die Straftat nur begangen, um der Jobsuche und dem Druck des Elternhauses zu entkommen. Im Gefängnis wolle er sich in aller Ruhe seinen schriftstellerischen Neigungen widmen. Behauptungen, die die Richter am Ende des mehrtägigen Verfahrens aufgrund zahlreicher Indizien als widerlegt ansahen. Ein Gutachter sah bei dem 21-Jährigen keine relevanten Störungen, die mildernde Umstände gerechtfertigt hätten.
Zu Lasten des bislang nicht vorbestraften Angeklagten wertete die Kammer insbesondere die gravierenden Folgen für den Geschädigten: Der 50-Jährige trägt heute ein Glasauge, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben und leidet noch immer unter den körperlichen und vor allem seelischen Folgen der Tat.