Duisburg. . Bei notorischem Schulschwänzen darf die Stadt Bußgelder bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro verhängen. Denn Paragraf 126 des Schulgesetzes sieht genau das bei Schulpflichtverletzungen vor. 150 Fälle gab es vergangenes Jahr in Duisburg. Rund 75 Prozent dieser Fälle betreffen jugendliche Hauptschüler.

Schule schwänzen sehen viele als Kavaliersdelikt an. Morgens mal etwas länger schlafen, nachmittags lieber mit Freunden abhängen. Und Mathe ist sowieso doof. Solche und ähnliche Ausreden haben die meisten Schüler und Schülerinnen schon mal genutzt, um sich um den ungeliebten Unterricht zu drücken.

150 Fälle im vergangenen Jahr

Doch neben den „gewöhnlichen Ab-und-an-Blaumachern“ gibt es auch notorische Schulschwänzer, denen die Stadt sogar ein Bußgeld aufbrummen kann. Denn Paragraf 126 des Schulgesetzes sieht genau das bei Schulpflichtverletzungen vor. Allerdings verhängt Duisburg diese Sanktion nicht so oft. 150 Fälle gab es im vergangenen Jahr.

Zum Vergleich: In Essen setzte die Verwaltung 928 Bußgelder nach fragwürdigem Fernbleiben vom Unterricht fest. Auch die Zahl 150 erscheint bei 17.000 Schülern an Gesamtschulen, 2870 Schülern an Hauptschulen und 1930 Schülern an Förderschulen nicht sehr hoch.

100 Euro im Erstfall

Die Zahl der Bußgelder bleibt seit Jahren konstant, da es allerdings immer weniger Schüler gibt, steigt die Zahl prozentual leicht an. Angezeigt werden die Schüler von der Schule bei der Verwaltung. In Duisburg sind das in 75 Prozent der Fälle Hauptschulen, die ihre säumigen Schüler melden.

Im Erstfall werden 100 Euro fällig, dann folgt eine Verdoppelung bei jeder Wiederholung bis zur Höchstgrenze von 1000 Euro. Je nach Antrag der Schule können Bußgelder sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Schüler verhängt werden, wenn diese 15 Jahre und älter sind. Da kann „Blaumachen“ ganz schnell ein teures Vergnügen werden.

Eltern erhoben Einspruch gegen Bußgelder

Im letzten Jahr beschäftigte sich in 25 Fällen sogar die Justiz mit Schulschwänzern, weil die Eltern Einspruch gegen die Bußgelder erhoben hatten. 90 Prozent der Fälle wurden abgewiesen, aber die meisten Bußgelder wurden in Sozialstunden umgewandelt. Wer dann immer noch nicht weiß, wo die Glocken hängen, kann auch mit dem Auftauchen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes rechnen. Die führen die säumigen Schüler dann zwangsweise dem Unterricht zu. Das geschah in Duisburg im letzten Jahr 50 Mal.