Duisburg. .

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz fand sich ein 19-jähriger Berufsschüler aus Wanheim jetzt vor der Jugendrichterin wieder: Am 26. August 2012 hatte er angeblich bei einer Geburtstagsfeier mit einer illegalen Pistole herumgefuchtelt.

Dass er die Gaspistole besessen hatte, gab der Angeklagte unumwunden zu. „Die stammte noch von meinem Großvater“, erklärte er. Der sei beim Werkschutz gewesen. „Ich habe im Internet nachgeschaut und festgestellt, dass man die Waffe für 50 Euro in jedem Laden gegen Vorlage des Ausweises kaufen kann.“

Eine Erkenntnis, der sich die Juristen anschließen mussten. Die Besonderheit: Der Waffe fehlte eine vorgeschriebene Prüfnummer. „Deshalb ist die Pistole illegal“, erklärte die Jugendrichterin. Möglicherweise liege das aber auch daran, dass die Waffe schon so alt sei. „Vielleicht gab es da die Vorschrift noch gar nicht“, dachte die Richterin laut nach.

An die Geburtstagsfeier konnte sich der Angeklagte noch gut erinnern. „Es gab Streit. Warum weiß ich nicht mehr. Aber es endete damit, dass die Gastgeberin uns alle rauswarf.“ Er sei nicht betrunken gewesen, so der 19-Jährige. „Und ich hatte die Waffe nicht dabei.“

Die Zeugen lieferten ein uneinheitliches Bild: Der eine war sich ganz sicher, dass der Angeklagte eine Pistole in der Hand gehabt habe. Der andere hatte nur irgendeinen Gegenstand gesehen. Es könne auch ein Schlüsselbund gewesen sein.

Die Jugendrichterin hielt es für geraten, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war und sich mit der Einziehung der Pistole einverstanden erklärte, kam er mit einer Ermahnung und 300 Euro Geldbuße davon. Der junge Mann hofft nun, dass ihm der Kontakt mit der Justiz nicht den Weg zum Traumberuf verbaut: Er möchte nämlich Bundespolizist werden.