Wegen Diebstahls, Körperverletzung und Widerstandes musste sich gestern ein Rumäne aus Rheinhausen vor dem Landgericht verantworten. Der 35-Jährige ist nach Angaben des Landgerichts der erste Bewohner des sogenannten „Problem-Hauses“ In den Peschen, der es mit einer Straftat vor eine Große Strafkammer schaffte. Es gab allerdings weitere Umstände, die den Fall bemerkenswert machten.

Am Abend des 2. Dezember 2012 war der 35-Jäjhrige bei einem Autoeinbruch an der Schwarzenberger Straße erwischt worden. Die Alarmanlage des Autos ging los. Der Besitzer eilte herbei. Der Angeklagte schlug und biss ihn. Auch gegen zwei weitere Zeugen, die helfend eingriffen, wehrte sich der 35-Jährige.

„Als ich an meinem Wagen ankam, saß er auf dem Beifahrersitz und steckte gerade Kleingeld ein, das ich immer im Auto liegen habe“, berichtete der Besitzer des aufgebrochenen Autos im Zeugenstand. Als er ihn ansprach, sei der Angeklagte gleich ausgerastet. „Es gab eine richtige Rauferei“, so der Zeuge.

Spätes Geständnis

Mit Hilfe von zwei Nachbarn habe er den Mann schließlich stellen können. Der habe sich weiter durch Schläge, Tritte und Bisse gewehrt- auch nachdem bereits die Polizei eingetroffen war. „Wir mussten den zwei Beamtinnen noch helfen, weil die den nicht gebändigt kriegten.“ Der Zeuge brach sich bei der Aktion einen Finger. „Der funktioniert bis heute nicht richtig.“

Spät gestand der Angeklagte die Tat. Er räumte auch ein, ein Klappmesser dabei gehabt zu haben.

Der Fall war zunächst beim Amtsgericht Duisburg angeklagt gewesen. Doch das Schöffengericht verwies die Sache im Februar an das Landgericht, weil auch eine Verurteilung wegen schweren räuberischen Diebstahls in Betracht komme. Dafür reiche die Strafgewalt des Schöffengerichts, das Urteile bis vier Jahre verhängen kann, nicht aus.

Die Strafkammer benötigte nicht lange, um den Fall anders zu werten. Es verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann wegen Diebstahls mit Waffen, Körperverletzung und Widerstandes zu zwei Jahren mit Bewährung. Die Beteiligung an vier weiteren Autoaufbrüchen, die sich am gleichen Abend in unmittelbarer Nähe ereignet hatten, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.