Aufmerksam und ein wenig niedergeschlagen verfolgte Dietmar Cremer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gebag, gestern den Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg. Ursprünglich hatte Cremer geklagt, weil sein früherer Arbeitgeber seine Ruhestandsbezüge in stolzer Höhe von gut 18 000 Euro seit Mai 2012 nicht mehr zahlte. Gestern wurde deutlich, dass Cremer seine Pension aufgrund der Schadenersatzforderungen der Gebag wohl auf lange Zeit vergessen kann.

Auf rund 112 000 Euro beläuft sich die Summe, die Cremer inzwischen von der Gebag fordert. Die allerdings rechnet in ganz anderen Dimensionen: Sie macht ihren früheren Vorstands-Chef für das finanzielle Desaster beim geplanten Ausbau des Museums Küppersmühle am Innenhafen mit verantwortlich und will mehr als fünf Millionen Euro Schadenersatz mit den Ruhestandsbezügen Cremers verrechnen. Der Ex-Chef der Gebag müsste dann mindestens so alt wie Johannes Heesters werden, um jemals noch Geld von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu bekommen.

Der Vorsitzende der 4. Kammer für Handelssachen ließ gestern wenig Zweifel daran, dass er am 11. Juni ein Urteil zu Gunsten der Gebag sprechen wird. Cremer habe seine Pflicht als Vorstandsmitglied verletzt, als er am 2. März 2009 die Bauverpflichtung der städtischen Tochter gegenüber dem Sponsorenehepaar Ströher rechtswirksam werden ließ. Und das, obwohl der Aufsichtsrat den Vorstand kurzfristig noch einmal gemahnt hatte, zuerst müsse die unsichere Finanzierung geklärt werden. Möglicherweise, so der Richter, habe Cremer sogar grob fahrlässig gehandelt, als er nicht die Notbremse zog. Er hätte das Recht auf Rücktritt vom Vertrag für das mit unwägbaren Risiken behaftete Projekt nutzen oder zumindest eine weitere Verlängerung der Rücktrittsfrist erwirken müssen.

Diese Untätigkeit habe eine „Sorglosigkeit des Vorstands“ offenbart, die mit den Sorgfaltspflichten in einer solchen Position wenig zu tun habe, so der Vorsitzende. Allerdings müsse sich im Zusammenhang mit der Küppersmühle „auch der Aufsichtsrat der Gebag fragen, ob er nicht an einigen Stellen zu sorglos war“. Möglicherweise, so der Richter, müsste die Frage der Haftung weiterer Personen in anderen Prozessen geklärt werden.

Das sehen die Anwälte Cremers ähnlich, für die ihr Mandant eine Art Sündenbock ist, der dem politischen Druck zum Opfer fiel: „Alle haben dieses Leuchtturmprojekt doch gewollt. Hätte es geklappt, hätte sich die Politik zuerst auf die Schultern geklopft“, so einer der Rechtsbeistände.