Thomas Kolaric, Dehoga-Geschäftsführer im Bereich Nordrhein, ist derzeit darum bemüht, auf Infoveranstaltungen die Gastronomen auf die künftigen Gegebenheiten vorzubereiten. Trotz strikten Verbots in geschlossenen Räumen gibt es immer noch etliche offene Fragen.
Klar ist, dass das Rauchen bei Privatfeiern weiterhin gestattet ist. Gibt es noch weitere Ausnahmen, etwa für Kegelbahnen oder für E-Zigaretten-Raucher? „Nein“, betont der 49-Jährige, „bei den regelmäßigen Zusammenkünften kann von einer privaten Gesellschaft keine Rede sein.“ Zunächst gelte das Gleiche für die E-Zigarette. Wenngleich er hierbei noch juristischen Handlungsspielraum vermutet.
Auch wenn Wirte Unterstände für ihre Nikotin konsumierenden Gäste vor der Tür errichten, sind sie bei deren Gestaltung nicht gänzlich frei. Laut Kolaric darf dabei kein geschlossener Raum entstehen. „Es sollte einen Bushaltestellencharakter haben, mindestens zu einer Seite offen sein“, so der Dehoga-Geschäftsführer. Dass sich manche Wirte über das Rauchverbot hinwegsetzen, mag sich der Duisburger kaum ausmalen. „Es drohen Strafen von bis zu 2500 Euro“, weiß der Geschäftsführer. Das könnte manch einem Betrieb den Todesstoß versetzen. Nun geht es darum, alle Kneipiers darauf einzustellen, wie sie die künftige Gesetzeslage ihren Gästen erklären können. Ein schwieriges Unterfangen. Die Branche rechnet mit erheblichen Verlusten. Nicht zuletzt, weil einige Gastronomen mit einer kostspieligen Trennwand erst Raucherbereiche geschaffen hatten. „Diese Wirte haben einem Gesetz vertraut, das nur vier Jahre gültig war. Nun ist das investierte Geld futsch.“ Fest rechnet Kolaric mit dem Fortgang des Kneipensterbens. „Reine Schankbetriebe haben seit Jahren Probleme“, so Kolaric. Weil sich das Ausgehverhalten verändert habe drohe durch das verschärfte Rauchverbot ein großer Aderlass.