Um die Nutzung einer Parklücke vor einem Kiosk in Rheinhausen entstand im Juli 2012 ein Streit. Ein 44-Jähriger wollte an der Stelle vom Bürgersteig aus auf die Straße fahren, ein 26-Jähriger wollte einparken. Am Ende soll der Ältere seine Faust eingesetzt haben. Nun musste sich das Landgericht in zweiter Instanz mit der Sache beschäftigen.
Laut Anklage hatte es eine verbale Auseinandersetzung gegeben. Nachdem beide Autofahrer ihre Wagen verließen, soll der 44-Jährige zwei Mal zugeschlagen haben. Bei der Anzeigenaufnahme stellte die Polizist fest, dass die Augenpartie des Geschädigten gerötet und geschwollen war. Für die Tat flatterte dem Chef einer Kurierfirma ein Strafbefehl über 1200 Euro ins Haus.
Das wollte der nicht auf sich sitzen lassen, legte Widerspruch ein. Doch auch das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass der 44-Jährige schuldig sei und verurteilte ihn sogar zu 1800 Euro. Der Rheinhauser zog in die Berufung.
Als er mit seinem Auto vom Kiosk weggefahren sei, sei der 26-Jährige herangebraust gekommen, berichtete er nun. „Ich glaube, er hat sich erschreckt und hat fürchterlich zu fluchen begonnen.“ Er habe den Schimpfenden wegen der Beleidigungen zur Rede stellen wollen, sei dann aber wieder eingestiegen, ohne einen Ton zu sagen und davongefahren. „Ich habe den Jungen nicht angefasst.“
Der 26-jährige Zeuge berichtete, er sei überraschend vom Angeklagten angegriffen worden. „Für nichts. Ich hatte nicht einmal ein großes Maul.“ Er habe keinen Piep gesagt. „Bevor ich was sagen konnte, hat er schon zugeschlagen.“
Der Vorsitzende der Berufungskammer kommentierte die Aussagen mit leichtem Spott: „Das scheint eine vollkommen non-verbale Sache gewesen zu sein.“ Die Lebenserfahrung spreche aber dafür, dass es anders gewesen sei. Zumal eine unbeteiligte Zeugin einen lauten Streit zwischen den Männern gehört hatte. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an die Kindernothilfe wurde das Verfahren gegen den 44-Jährigen eingestellt.