Duisburg.

Mit einer juristischen Frage, die nur auf den ersten Blick sehr speziell scheint, hinter der sich aber ein hohes Gesundheitsrisiko für viele Kranke verbirgt, musste sich gestern das Landgericht Duisburg auseinandersetzen. Per Klage will der Unternehmerverband privater Rettungsdienste NRW e.V. einem Unternehmer den Transport von MRSA-Infizierten verbieten.

Krankenfahrt und Krankentransport

Der Unternehmer aus Tönniesforst hatte im Raum Duisburg in der Vergangenheit Transporte von im Mund- und Rachenraum mit dem lebensbedrohlichen resistenten Krankenhauskeim infizierten Personen durchgeführt. Er fuhr sie von Altenheimen und Privatwohnungen in Krankenhäuser und zurück - daran ließ die gestrige Beweisaufnahme vor der Kammer für Handelssachen keinen Zweifel.

Genau das, so die Ansicht des Verbandes, der in diesem Fall das Wettbewerbsrecht seiner Mitglieder vertritt, hätte er nicht gedurft. Denn dazu hätte er eine Erlaubnis nach Paragraf 18 des Rettungsgesetzes NRW haben müssen, die ihm allerdings fehlt. Der Beklagte sei nicht viel mehr, als jemand der Liegendkranke befördern dürfe. Der Transport eines hochinfektiösen Patienten sei aber eben keine bloße Krankenfahrt, die ohne weiteres auch ein Taxifahrer durchführen könnte, sondern sei ein Krankentransport, der besonderes medizinisches Wissen und im vorliegenden Fall spezielle Hygienekenntnisse und Einhaltung von Schutzmaßnahmen erfordere.

Dr. Frank Marx, Ärztlicher Leiter der Rettungsdienste in Duisburg, der als Zeuge verhindert war, hatte in diesem Zusammenhang bereits in Medien-Berichten auf die besondere Gefahr hingewiesen, die von derartigen Transporten ausgehe. Ohne die Einhaltung entsprechender Vorschriften sei der Transport von mit dem Krankenhauskeim infizierten Personen unverantwortlich.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme legte der Richter dem Beklagten gestern nahe, die Ansprüche des Verbandes anzuerkennen. Der Beklagte wollte das allerdings nicht einsehen, obwohl sich der Anwalt des Klägers alle Mühe gab, die Anregung des Gerichts zu erklären. Nun wird es am 7. Mai ein Urteil geben. Alles andere, als dass dem Unternehmer per Androhung von Zwangsgeldern im Falle der Zuwiderhandlung entsprechende Transporte von MRSA-Patienten künftig untersagt werden, wäre eine große Überraschung.

Bei Krankenkassen und Versicherungsträgern erfreuen sich Fahrten mit privaten Krankentransporten zunehmend großer Beliebtheit, da sie deutlich preiswerter sind als beispielsweise Transporte mit der Feuerwehr oder großen Hilfs- und Rettungsorganisationen.