„Ich bin der Meinung, dass die Kosten gesamtgesellschaftlich getragen werden sollten. Ich pflege seit 3 Jahren meine Schwiegermutter (88), die bei uns im Haushalt lebt, obwohl sie normalerweise in ein Pflegeheim untergebracht werden müsste . Bis vor 3 Jahren habe ich auch meinen Schwiegervater, der Demenz hatte, 2, 5 Jahre gepflegt . Seit 5,5 Jahren haben wir weder Privatleben noch Urlaub . Da auch wir 1000 € im Monat dazu bezahlen müssten, pflegen wir gezwungenermaßen Zuhause.

Wir sind bald am Ende mit unseren Kräften und ich würde mir wünschen, dass ich nicht mehr zu was gezwungen werde, was ich eigentlich nicht möchte . Die 440 € Pflegegeld ist ein Tropfen auf dem heißen Stein und lächerlich der Stundenlohn von 48 Cent bei einem 24 Stunden Rundumservice . Von den 440 € Pflegegeld gehen alleine 100 € für Pflegemittel drauf. Ich kann Herrn K. aus dem Bericht gut verstehen. Außerdem fühlt man sich irgendwie hilflos und niemand kann einem aus dieser Situation raus helfen. Wir fühlen uns auch richtig ausgenutzt und innerlich zerrissen aber wir haben keine andere Wahl.

Bei Heimkosten von knapp 3600 € in Pflegestufe 2 können die wenigsten diese Kosten aufbringen. In Niedersachsen sind die Heimkosten um 600 € bis 700 € billiger, für die gleiche Leistung. Laut Bärbel Bas gibt es eine wissenschaftliche Studie, die belegt, dass in den Seniorenheimen in NRW mehr Pflegepersonal tätig ist, deshalb sind die Heimkosten in NRW die teuersten im ganzen Land. Ich verstehe das nicht, mir wird gesagt, dass 2 Pflegekräfte für 38 Bewohner in der Spätschicht reichen, dass ist mit Sicherheit nicht ausreichend.

Ich glaube, dass die Träger der Seniorenheime viel Geld verdienen.

Wolfgang Kocks

Die beste Altersvorsorge in Deutschland erzielt man meiner Meinung nach dann, wenn Kinder und Kindeskinder nicht vorsorgen. Die Dummen in unserem Sozialstaat sind immer die, die verzichten, an später denken und Geld zurücklegen. Werner Lipinski

Ich bin begeistert, dass Sie das Thema Pflege aufgreifen. Die wachsende Pflegebedürftigkeit wird bei uns zwar mit immensen Kosten belastet, aber ansonsten in den Schatten gestellt, damit die Angehörigen kein Forum bekommen, diese unwürdigen Zustände an die Öffentlichkeit zu tragen. Bei sicheren Anzeichen eines nicht mehr lebenswerten Zustandes,habe ich hoffentlich noch Gelegenheit solch einem Elend vorzubeugen, wie sich z.B. auch Gunter Sachs entschieden hat.

Meine für sie glücklicherweise verstorbene Schwiegermutter war probeweise im Pflegeheim, ich habe da die Abläufe gesehen und sie sofort wieder aus dem Heim genommen. So schlecht kann es ihr in ihren eigenen vier Wänden gar nicht gehen, dass ich sie in solcher Einrichtung belasse.

Leider hat es meine Mutter einige Jahre später auch erwischt. Oberschenkelhalsbruch, Pflegefall. Damit geht der Ärger ja erst los. Die Pflegebedürftigkeit wird seitens der Kassen ja grundsätzlich erst einmal in Zweifel gezogen und abgelehnt. Nach langen beharrlichem Dickbrettbohrens wird generös eine Pflegestufe zugestanden. Nach weiteren zahllosen Anträgen und Schriftverkehr die nächste Stufe. Ich muss mich in die gesamten Rechts- und Antragsverfahren einlesen, da die ihr zustehenden praktischen und finanziellen Hilfen nur mühselig zu erarbeiten sind.

Da der Pflegeaufwand zu einem Tages füllenden Programm geworden ist, und die Kasse dem Pflegenden nur rund die Hälfte!!!! des Entgeltes zahlt, welches ein Pflegedienst bekommt, beauftragte ich einen Pflegedienst morgens und abends. Ich muss nicht nur die Mutter versorgen, nein ich muss auch noch den Pflegedienst kontrollieren, unter anderem, dass er nicht die Mutter den ganzen Tag in ihren Ausscheidungen sitzen lässt, sondern ihr eine frische Vorlage und Unterhose spendiert.

Die Pflegekosten sind gesamtgesellschaftlich zu tragen, da die zu pflegende Generation während Ihres Arbeitslebens nahezu die Hälfte ihres Einkommens für die soziale Vorsorge, Steuer usw abgeben musste. Die individuellen Kosten sollten nicht den Angehörigen angelastet werden, da diese ja nicht das pflegende Personal - damit die Gepflegten - unterstützen, sondern nur den Wasserköpfen in Politik und Verwaltung ein noch saftigeres Polster in Aussicht stellen.

Name der Redaktion bekannt

Zu dem Artikel in Ihrer Zeitung möchte ich gern meine – unerfreulichen - Erfahrungen mit einigen wenigen Beispielen bezogen auf die Thematik „Seniorenheim“ und „Elternunterhalt“ nennen. Meine Mutter wohnt seit 6 Jahren in einem Seniorenheim in Duisburg. Ich bin der notariell bevollmächtigte Vertreter und muss Elternunterhalt leisten:

- Im Verlauf der ersten Wochen in dem Seniorenheim war ich etwa zwei bis drei Mal in der Woche in dem Heim zur Erledigung mancher Verwaltungsvorgänge. Nach kurzer Zeit wurde mir von der Wohnbereichsleitung empfohlen, meine Mutter nicht mehr so häufig zu besuchen, damit sie sich besser einleben könne! Meine Mutter war in der Pflegestufe I. Nach etwa weiteren vier Monaten überreichte mir eine Schwester einen Zettel, den ich sofort unterzeichnen sollte. Erst die Wohnbereichsleitung sagte mir, es handele sich um den Antrag zur Höherstufung in Pflegestufe II. Bei meiner Mutter seien doch wesentliche körperliche Einschränkungen eingetreten – die ich allerdings noch nicht bemerkt hatte. Nun wollte ich entgegenkommend sein: Also habe ich den Antrag unterzeichnet.

In den Jahren danach wurde mit allerlei Tricks versucht, eine Höherstufung ohne meine Einwirkung zu erreichen. Erst im vergangenen Jahr – der körperliche Zustand meiner Mutter hatte sich verschlechtert – habe ich dann einen entsprechenden Höherstufungsantrag unterzeichnet.

Und bei dem „Amt für Soziales und Wohnen“ hatte ich bei der Erstveranlagung zum Elternunterhalt um eine Beratung gebeten. Bei der telefonischen Terminanfrage wurde ich auf die Möglichkeit der telefonischen Auskunft hingewiesen – es sei wenig Zeit für persönliche Beratungen vorhanden. Erst auf mein eindringliches Drängen hin wurde mir ein Termin „in sechs Wochen um 8 Uhr“ genannt. Ich musste anschließend eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, weil die betreffende Person entweder selbst nur ein beschränktes Wissen über die Vorgänge hatte oder aber „keine Lust“ zur Beratung.

Der vom Sozialamt festgelegte Elternunterhalt muss im Grunde jeweils nach Erhöhung der Pflegeaufwendungen von einem Fachanwalt geprüft werden, weil sich immer wieder irgendwelche Fehler bei der Veranlagung einschleichen und die Rechtsprechung in Deutschland geradezu „fürchterlich unklar“ ist.

Und noch ein Hinweis dazu: Bevor die Erhöhung der Leistungen von Pflegekassen in der Öffentlichkeit bekannt werden, haben die Seniorenheime schon die abermalige Erhöhung ihrer Pflegesätze zu dem entsprechenden Zeitpunkt angekündigt. Ich habe das über die Jahre hinweg so beobachtet. Paul Sehl